Glasverpackungen richtig sammeln
Für Glasverpackungen gibt es zwei Sammelbehälter.
In den Sammelbehälter mit weißem Deckel und Aufschrift WEISSGLAS gehören ausschließlich Verpackungen aus Weiß- bzw. farblosem Glas; in den Sammelbehälter mit grünem Deckel und Aufschrift BUNTGLAS gehören Verpackungen aus gefärbtem Glas.
Was gehört zu Glasverpackungen?
Leere Verpackungen aus Glas, getrennt sortiert nach Weiß- und Buntglas - immer ohne Verschluss und Inhalt - wie
- Einwegflaschen (z. B. Wein- oder Spirituosenflaschen)
- Glasverpackungen (z. B. von Kosmetika, Parfum oder Arzneimittel) -
immer ohne Verschluss und Inhalt - Lebensmittelgläser (z. B. Marmeladegläser, Gurkengläser, ...)
Was gehört nicht zu Glasverpackungen?
- Beleuchtungskörper
- Bleikristallglas
- Energiesparlampen
- Fensterglas
- Glasgeschirr
- Glühbirnen
- Keramikwaren (z. B. Ton-, Porzellan-, Steingutwaren)
- Leuchtstoffröhren
- Spiegel
Richtig trennen
- Glasgebinde grundsätzlich ohne Inhalt in den Sammelbehälter geben.
- Arzneimittelverpackungen aus Glas und mit Inhalt gehören zurück in die Apotheke, zum Recyclingcenter oder zur Problemstoffsammelstelle.
- Ehe Sie Flaschen, etc.. in den Sammelbehälter werfen, Schraubverschlüsse und Kapseln aus Metall entfernen und diese in den Sammelbehälter für Metallverpackungen werfen; Korken aus Kork gehören in die Korksammlung im Recyclingcenter , Korken aus Kunststoff in die Leicht-verpackungssammlung, Bleischleifen in die Metallverpackungssammlung!
- Auch leicht eingefärbtes Altglas - z.B. Milchglas - gehört zum Buntglas
Mülltrenntipps
- Bei Überfüllung Glasverpackungen zur nächstgelegenen Sammelstelle bringen!
- Keine Flaschen neben die Behälter stellen - Verletzungsgefahr!
- Beim Einwerfen bitte die Ruhezeiten - vor 7 Uhr und nach 19 Uhr - berücksichtigen!
- Flaschen, etc. nicht gewaltsam einwerfen, sondern legen - das erleichtert das Entfernen von Fremdkörpern vor der Wiederverwertung.
- Kaufen Sie bevorzugt Pfandflaschen aus Glas - diese werden bis zu 60 Mal wiederbefüllt!
Wo erhält man einen Sammelbehälter?
- Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Holding Graz Services | Abfallwirtschaft beraten Sie gerne.
Wer kann einen Sammelbehälter beantragen?
- Es ist kein Antrag notwendig, da Sammelbehälter auf öffentlichem Gut aufgestellt sind.
- Aufstellung in Siedlungen; in diesem Fall kann ein Antrag durch den Liegenschaftseigentümer oder die bevollmächtigte Hausverwaltung erfolgen, jedoch besteht kein Anspruch auf eine Aufstellung von Behältern
Wo wird ein Sammelbehälter aufgestellt?
- Flächendeckend auf öffentlichem Gut
- bei Siedlungen im Siedlungsbereich
- im Innenstadtbereich auch in Häusern oder Innenhöfen