Leichtverpackungen richtig sammeln
Unter Leichtverpackungen versteht man ausschließlich Verpackungen aus Kunst- und Verbundstoffen, Styropor, Holz, textilem Material und Keramik.
Diese Verpackungen gehören in den Sammelbehälter mit gelbem Deckel und der Aufschrift VERPACKUNGEN AUS KUNST-UND VERBUNDSTOFFEN oder - wenn vorhanden - in den "Gelben Sack".
Was gehört zu Leichtverpackungen?
Leere Verpackungen aus Kunst- und Verbundstoff, textilem Material, Holz, Keramik und Styropor wie:
- Blisterverpackungen (z. B. leere Medikamentenverpackungen)
- Eierverpackungen aus Kunststoff
- Einwegflaschen
- Fleischtassen
- Getränkeflaschen
- Getränkekartons ("Tetrapack")
- Holzsteigen
- Jutesäcke
- Kosmetikflaschen
- Kosmetiktiegel aus Keramik, Kunststoffbecher (z. B. Joghurtbecher)
- Kunststoffdeckel
- Kunststoffflaschen
- Kunststoffnetze (z. B. Einkaufstaschen)
- Kunststoffsäcke
- Kunststofftuben (z. B. für Ketchup, Öl, etc.)
- Kunststoffverschlüsse, leere Medikamentenverpackungen
- Milch- und Getränkeverpackungen (auch in ÖKO-BOX oder ÖKO-BAG)
- Obsttassen
- Reinigungsmittelflaschen
- Stoffsäcke
- Styropor-Verpackungen,
z.B. Styroporflocken - beschichteteTiefkühlverpackungen
- Vakuumverpackungen
- Verpackungsfolien (z. B. von Elektrogeräten)
Was gehört nicht zu Leichtverpackungen?
Kunst- und Verbundstoffe, die keine Verpackungen sind, wie
- Blumentöpfe
- Bodenbeläge Folien (z. B. Agrar- und Abdeckfolien)
- Gartenschläuche
- Getränkekisten (ins Geschäft zurück)
- Holz
- Installationsrohre
- Kabel, etc.
- Kunststoffeimer
- Kunststoffpaletten (ins Geschäft zurück)
- Plastikgeschirr
- Röntgenbilder
- Schaumstoffe
- Spielzeug
- Styroporteile
- Teppiche
- Textilien
Richtig trennen
- Leichtverpackungen dürfen nur restentleert (tropffrei, pinselrein, rieselfrei, spachtelrein) in den Sammelbehälter mit dem gelben Deckel geworfen werden.
- Restentleerte Verpackungen von Motor- und Getriebeölen müssen beim Fachhandel zurückgegeben werden. Motor- und Getriebeölverpackungen mit Restinhalt können ebenfalls beim Fachhandel, im Recyclingcenter oder bei der Problemstoffsammelstelle zurückgegeben werden - sie sind gefährliche Abfälle!
- Milch- und Getränkeverbundverpackungen können auch mit der ÖKO-BOX gesammelt werden.
Mülltrenntipps
- Möglichst Produkte in Mehrwegverpackungen (Pfandflaschen) kaufen.
- Getränkeflaschen mittels "Knicktrick" (Verschluss herunternehmen, Flasche zusammendrücken, knicken und dann wieder den Verschluss aufsetzen) falten - so bleiben sie wirklich flach!
- Auf Tiefkühlverpackungen findet sich der Hinweis, über welches Sammelsystem (Leichtverpackungen oder Papier) entsorgt werden darf.
- Verwenden Sie für Ihren Einkauf Stofftaschen oder einen Einkaufskorb. Kunststoffverpackungen möglichst zusammengedrückt einwerfen - das spart Platz.
Wo erhält man einen Sammelbehälter/gelben Sack?
Wer kann einen Sammelbehälter beantragen?
- Kein Antrag notwendig, da Sammelbehälter auf öffentlichem Gut aufgestellt sind.
- Aufstellung in Siedlungen; in diesem Fall kann ein Antrag durch den Liegenschaftseigentümer oder die bevollmächtigte Hausverwaltung erfolgen, jedoch besteht kein Anspruch auf eine Aufstellung von Behältern.
Wo wird ein Sammelbehälter aufgestellt?
- flächendeckend auf öffentlichem Gut;
- bei Siedlungen im Siedlungsbereich; im Innenstadtbereich auch in Häusern oder Innenhöfen