In den Sammelbehälter mit blauem Deckel und Aufschrift VERPACKUNGEN AUS METALL gehören ausschließlich Metallverpackungen wie Getränkedosen, Verschlüsse und Deckel aus Metall.
Was gehört zu Metallverpackungen?
Leere Verpackungen aus Metall wie...
- Deckelfolien (z. B. von Joghurtbechern)
- Farbdosen ohne Restinhalt
- Getränkedosen
- Konservendosen
- Lackdosen ohne Restinhalt
- Metallfolien
- Metalltuben(z. B. für Senf)
- Schraubverschlüsse
- Tierfutterdosen
Was gehört nicht zu Metallverpackungen?
Metalle, die keine Verpackungen sind, wie...
- Batterien
- Butterpapier
- Drähte
- Farbdosen mit Inhalt
- Hammer
- Haushaltsartikel aus Metall (z. B. Messer, Gabeln, Löffel, Kochtöpfe, etc.)
- Karosserieteile
- Kleiderhaken
- Lackdosen mit Inhalt
- Metallbetten oder Teile davon
- Motorteile
- Nägel
- Öldosen mit Inhalt
- Spraydosen mit Inhalt
- Zange
Richtig trennen
- Metallverpackungen dürfen nur restentleert in den Sammelbehälter mit dem blauen Deckel geworfen werden.
- Nicht restentleerte (tropffrei, pinselrein, rieselfrei, spachtelrein) Metallverpackungen gehören in den Restmüll.
- Lack- und Spraydosen dürfen nur völlig entleert oder gänzlich ausgetrocknet und drucklos eingeworfen werden.
- Lack und Spraydosen mit Inhalt gehören ins Recyclingcenter der AEVG oder zur Problemstoffsammelstelle.
Mülltrenntipps
- Für Lack- und Spraydosen gilt grundsätzlich: Wenn Sie sich nicht sicher über den Inhalt sind, dann bringen Sie diese Behälter/Dosen zur Problemstoffsammelstelle oder zum Recylingcenter.
- Verzichten Sie aus ökologischen Gründen auf Getränkedosen und bevorzugen Sie Pfandflaschen aus Glas.
- Vermeiden Sie Geruchsbelästigung - werfen Sie Ihre Metallverpackungen gesäubert in den Sammelbehälter ein.
Wo erhält man einen Sammelbehälter?
- Bei unserem Partnerunternehmen Frikus Ges.m.b.H, 8141 Zettling, Industriestraße 30 - Tel.: +43 3135 500 122, office@frikus.com
Wer kann einen Sammelbehälter beantragen?
- Kein Antrag notwendig, da Sammelbehälter auf öffentlichem Gut aufgestellt sind.
- Aufstellung in Siedlungen; in diesem Fall kann ein Antrag durch den Liegenschaftseigentümer oder die bevollmächtigte Hausverwaltung erfolgen, jedoch besteht kein Anspruch auf eine Aufstellung von Behältern.