Nach der Verabschiedung
Nach der Verabschiedung
Woran ist nach der Beerdigung zu denken?
- Abmeldung des Hauptwohnsitzes erfolgt durch das Standesamt.
- Verlassenschaftsabhandlung
Der Auftraggeber der Bestattung wird vom Notar zur Todesfallaufnahme vorgeladen. Danach stellt der Notar fest, ob ein Verlassenschaftsverfahren durchgeführt wird. Sterbeurkunde, Rechnungen, Vermögensnachweise und - wenn vorhanden - Testament bzw. letztwillige Verfügung mitbringen.
- Witwen-, Witwer- und Waisenpensionen
müssen bei der entsprechenden Pensionsversicherungsanstalt beantragt werden. Hierfür benötigen Sie:
- Sterbeurkunde
- Personaldokumente beider Ehegatten
- Pensionsbescheide
- Eventuell Nachweis über die Versicherungszeiten
- Versicherungen
Zur Behebung der fälligen Versicherungssumme müssen der Versicherung folgende Dokumente vorgelegt werden:
- Sterbeurkunde
- Versicherungspolizze
- Bestätigung über die letzte Beitragszahlung
Der eigene Personalausweis Polizzen, die auf eine namentlich genannte "begünstigte Person" lauten, können nur von dieser eingelöst werden.
- Zuschuss zu den Bestattungskosten
Sterbegeldansprüche unter verschiedenen Voraussetzungen von:
- Pensionskassen
- Krankenkasse
- Gewerkschaften
- Vereinen
- Invalidenämtern
- Versicherungen Firma
- Bedachtnahme auf bestehende Verträge
Auf den Namen des Verstorbenen abgeschlossene Verträge und Verpflichtungen müssen gelöst oder geändert werden z.B.:
- Miet- und Pachtverträge
- Daueraufträge
- Versicherungen
- Rundfunk- und Fernsehgebühren
- Telefonbucheintragungen Verpflichtende Verträge usw.
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