Kanalanschluss
Aufgaben
- Jeder, der in Graz einen Neubau errichten will, hat im Zuge des Bauverfahrens als Vorfrage die Abwasserentsorgung zu klären. Wenn ein öffentlicher Kanal vorhanden ist, so wird ein Anschluss zwingend vorgeschrieben.
- Dieser Anschlusszwang gilt auch bei Neuerrichtung von Kanälen für vorhandene Gebäude.
- Die Holding Graz Services | Wasserwirtschaft erteilt die Zustimmung zum Anschluss an den öffentlichen Kanal.
- Jeder, der seine Abwässer in den öffentlichen Kanal ableitet, muß einmalig einen Kanalisationsbeitrag bezahlen. Dieser Beitrag fällt in der Regel auch bei Hauszubauten an.
- Die Grundlagenermittlung (Anfallsdatum, WC-Anzahl und Flächenermittlung) wird von der Stadt Graz Bau- und Anlagenbehörde durchgeführt. Die Vorschreibung erfolgt durch die Magistratsabteilung für Gemeindeabgaben.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Kanalanschluss / Hauskanal.