Kanalanschluss

Kanalanschluss

Aufgaben

  • Jeder, der in Graz einen Neubau errichten will, hat im Zuge des Bauverfahrens als Vorfrage die Abwasserentsorgung zu klären. Wenn ein öffentlicher Kanal vorhanden ist, so wird ein Anschluss zwingend vorgeschrieben.
  • Dieser Anschlusszwang gilt auch bei Neuerrichtung von Kanälen für vorhandene Gebäude.
  • Die Holding Graz Services | Wasserwirtschaft erteilt die Zustimmung zum Anschluss an den öffentlichen Kanal.
  • Jeder, der seine Abwässer in den öffentlichen Kanal ableitet, muß einmalig einen Kanalisationsbeitrag bezahlen. Dieser Beitrag fällt in der Regel auch bei Hauszubauten an.
  • Die Grundlagenermittlung (Anfallsdatum, WC-Anzahl und Flächenermittlung) wird von der Stadt Graz Bau- und Anlagenbehörde durchgeführt. Die Vorschreibung erfolgt durch die Magistratsabteilung für Gemeindeabgaben.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Kanalanschluss / Hauskanal.

So finden Sie uns

 

Holding Graz Services | Wasserwirtschaft
Wasserwerkgasse 9-11
8045 Graz
Tel: +43 316 887-7284
Fax: +43 316 887-7283

wasser@holding-graz.at



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