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Grund­stück­ent­wäs­se­rung

Unsere Leistungen in Zusammenhang mit der Grundstückentwässerung auf Ihrem Privat- oder Gewerbegrund  finden Sie hier.

Klares Wasser in einem Schwimmbecken
© Unsplash/Noah Usry

All­ge­mei­nes

Aufgaben

Wir sind Ihre Anlaufstelle für die Entsorgung Ihres Abwassers mit den Bereichen:

Sie haben Fragen zu…

  • Beiträgen und Gebühren?
  • Häuslichem Abwasser?
  • Betrieblichem Abwasser?
  • Kleinkläranlagen?
  • Verstopfungen im Kanal?
  • Materialien und Flüssigkeiten, die nicht in den Kanal dürfen?
  • Klappernden Kanaldeckeln?

Be­ra­tungs­zei­ten

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten Sie persönlich jeweils Dienstag und Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr. Kontaktinfos finden Sie hier!

Klein­klär­an­la­gen

Für die Errichtung und den Betrieb einer Kleinkläranlage zur Abwasserentsorgung ist eine Bewilligung erforderlich.

Diese „wasserrechtliche“ Bewilligung muss bei der Bau- und Anlagenbehörde als zuständige Behörde beantragt werden, woraufhin das Bewilligungsverfahren eingeleitet und abgehandelt wird. Die technische Beurteilung erfolgt durch die Holding Graz | Wasserwirtschaft.

Besitzer von Sammelgruben oder Kleinkläranlagen können die Sammelgrubeninhalte durch befugte Entsorger in die Kläranlage der Stadt Graz abführen lassen.

Weitere Informationen finden Sie beim Land Steiermark – FA 14 – Abwasserförderung.

Be­trieb­li­ches Ab­was­ser

Aufgaben

  • Sofern in einem Betrieb anderes Abwasser als Hausabwasser anfällt, ist die Zustimmung zur Einleitung von betrieblichem Abwasser einzuholen. Diese Zustimmung wird von der Holding Graz | Wasserwirtschaft auf der Basis eines privatrechtlichen Indirekteinleitungsvertrages erteilt.
  • Wer betriebliches Abwasser, dessen Beschaffenheit mehr als gering­fügig von der des häuslichen Abwassers abweicht, in eine öffentliche Kanalisationsanlage einleitet, ist Indirekteinleiter im Sinne § 32b Wasser­rechtsgesetz 1959 in Verbindung mit der Indirekteinleiterverordnung.
  • Indirekteinleiter sind verpflichtet, die erforderlichen Daten mitzuteilen und die Zustimmung des Kanalisationsunternehmens einzuholen. In Graz wird die Zustimmung mittels zivilrechtlichem Vertrag erteilt. Grundlage für den Indirekteinleitungsvertrag sind die Geschäftsbedingungen mit Tarifordnung.