SchülerInnen- und Lehrlingsfreifahrt
Als SchülerIn oder Lehrling in der Steiermark bekommt man gegen Abgabe seines Freifahrtsantrages einen einheitlichen Verbund-Freifahrsausweis für den Linienverkehr zwischen Wohn- und Schulort.
Der Selbstbehalt für die Freifahrt beträgt € 19,60 pro Schuljahr.
Wer hat Anspruch auf die Freifahrt?
SchülerInnen
- zu Beginn des Schuljahres darf das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet sein
- müssen österreichische Familienbeihilfe beziehen
- müssen an mindestens vier Tagen/Woche von und zu einer Schule mit Öffentlichkeitsrecht mit Öffis fahren
SchülerInnen, die nicht österreichische StaatsbürgerInnen oder EWR-/EU-BürgerInnen sind, müssen den Familienbeihilfebezug durch eine Bestätigung des Finanzamtes nachweisen.


Lehrlinge/BerufsschülerInnen
- bekommen einen Freifahrausweis bis zum Ende jenes Monats, in dem das 24. Lebensjahr vollendet wurde
- müssen österreichische Familienbeihilfe beziehen
- müssen an mindestens drei Tagen in der Woche mit Öffis fahren
- müssen in einem anerkannten Lehrverhältnis stehen oder
- an einem Programm nach dem Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz oder
- einer Vorlehre nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) teilnehmen
- oder eine Ausbildung gemäß §30 BAG bei einer vom AMS beauftragten Bildungseinrichtung besuchen
Lehrlinge, die nicht österreichische StaatsbürgerInnen oder EWR-/EU-BürgerInnen sind, müssen den Familienbeihilfebezug durch eine Bestätigung des Finanzamtes nachweisen.


Wo ist der Ausweis gültig?
In den städtischen Tarifzonen 101 (Graz) gilt der Freifahrausweis zunächst nur auf der angegebenen Strecke. Auf dieser Strecke können alle städtischen Linien mit ein- und zweistelliger Nummer benützt werden. 

Wann gilt der Freifahrausweis?
Der Fahrausweis gilt grundsätzlich während des gesamten Schul- oder Lehrjahres an allen Werktagen. D. h. auch in den Weihnachts-, Semester-, Oster- und Pfingstferien, nicht jedoch an Sonn- und Feiertagen.
Wie bekommt man den Freifahrausweis?
- zuerst Antragsformular und Erlagschein bei Schule oder Lehrbetrieb besorgen
- Antrag ausfüllen und Erlagschein einzahlen
- Abgabe des bestätigten Antrags mit Foto und Erlagscheinabschnitt im Mobilitäts- und Vertriebscenter abgeben
Hier können Sie die Anträge downloaden: