Betriebliches Abwasser

Betriebliches Abwasser (Indirekteinleiter)

Aufgaben

  • Sofern in einem Betrieb anderes Abwasser als Hausabwasser anfällt, ist die Zustimmung zur Einleitung von betrieblichem Abwasser einzuholen. Diese Zustimmung wird von der Holding Graz Services | Wasserwirtschaft auf der Basis eines privatrechtlichen Indirekteinleitungsvertrages erteilt.
  • Wer betriebliches Abwasser, dessen Beschaffenheit mehr als gering­fügig von der des häuslichen Abwassers abweicht, in eine öffentliche Kanalisationsanlage einleitet, ist Indirekteinleiter im Sinne § 32b Wasser­rechtsgesetz 1959 in Verbindung mit der Indirekteinleiterverordnung.
  • Indirekteinleiter sind verpflichtet, die erforderlichen Daten mitzuteilen und die Zustimmung des Kanalisationsunternehmens einzuholen. In Graz wird die Zustimmung mittels zivilrechtlichem Vertrag erteilt. Grundlage für den Indirekteinleitungsvertrag sind die Geschäftsbedingungen mit Tarifordnung.

So finden Sie uns

 

Holding Graz Services | Wasserwirtschaft
Wasserwerkgasse 9-11
8045 Graz
Tel: +43 316 887-7284
Fax: +43 316 887-7283

wasser@holding-graz.at


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