Kleinkläranlagen
Aufgaben
- Für die Errichtung und den Betrieb einer Kleinkläranlage zur Abwasserentsorgung ist eine Bewilligung erforderlich.
- Diese "wasserrechtliche" Bewilligung muss bei der Bau- und Anlagenbehörde als zuständige Behörde beantragt werden, woraufhin das Bewilligungsverfahren eingeleitet und abgehandelt wird. Die technische Beurteilung erfolgt durch die Holding Graz Services | Wasserwirtschaft.
- Besitzer von Sammelgruben oder Kleinkläranlagen können die Sammelgrubeninhalte durch befugte Entsorger in die Kläranlage der Stadt Graz abführen lassen.
Weitere Informationen finden Sie beim Land Steiermark - FA 19A - Abwasserförderung.