Kleinkläranlage

Kleinkläranlagen

Aufgaben

  • Für die Errichtung und den Betrieb einer Kleinkläranlage zur Abwasserentsorgung ist eine Bewilligung erforderlich.
  • Diese "wasserrechtliche" Bewilligung muss bei der Bau- und Anlagenbehörde als zuständige Behörde beantragt werden, woraufhin das Bewilligungsverfahren eingeleitet und abgehandelt wird. Die technische Beurteilung erfolgt durch die Holding Graz Services | Wasserwirtschaft.
  • Besitzer von Sammelgruben oder Kleinkläranlagen können die Sammelgrubeninhalte durch befugte Entsorger in die Kläranlage der Stadt Graz abführen lassen.

Weitere Informationen finden Sie beim Land Steiermark - FA 19A - Abwasserförderung.

So finden Sie uns

 

Holding Graz Services | Wasserwirtschaft
Wasserwerkgasse 9-11
8045 Graz
Tel: +43 316 887-7284
Fax: +43 316 887-7283

wasser@holding-graz.at


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