Bei einem Todesfall zuhause verständigen wir sofort nach Ihrem Anruf bei uns den zuständigen Amts- oder Distriktsarzt. Bitte haben Sie Geduld, der Arzt muss einen entsprechenden Zeitraum abwarten, bis er den Tod offiziell feststellen und auch bestätigen kann. Erst danach darf der Verstorbene vom Sterbeort abgeholt werden.
Bei einem Todesfall im Krankenhaus oder im Seniorenwohnheim wird der Totenbeschauarzt von der Institutsleitung verständigt. Bei einem Todesfall in der Öffentlichkeit (z. Beispiel auch bei einem Unfall) werden wir von der Polizei verständigt.
Beim Ableben eines österreichischen Staatsbürgers im Ausland oder in einem anderen Bundesland müssen die gesetzlichen Vorschriften für Überführungen eingehalten werden. Auch dafür leiten wir nach Ihrem Anruf bei uns die erforderlichen Schritte ein.
Wir veranlassen die Meldung des Todesfalles beim Standesamt und die Beschaffung der Sterbeurkunde.
Bestattung Graz GmbH
Grazbachgasse 44-48
8010 Graz
Tel.: +43 316 887-2800
Tel.: +43 316 887-2801
Fax: +43 316 887-2847
bestattung(at)holding-graz.at
(von 0-24 Uhr für Sie da)
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