Hier gibt es alle Infos, die potenzielle Sponsoring-Partner:innen brauchen.
Jedes Sponsoringprojekt wird nach den Sponsoringrichtlinien und zugleich im Sinne der „Corporate Social Responsibility“ (CSR), der gesellschaftlichen Verantwortung der Holding Graz, geprüft und bewertet. Zusätzlich sind folgende Eigenschaften maßgeblich für ein Sponsoring:
Graz und Umgebung. Grundsätzlich bewegen sich Sponsorings der Holding Graz innerhalb der Grazer Stadtgrenzen sowie im angrenzenden Umland, so lange es noch zum Einzugsgebiet der Holding (z. B. durch Öffentlichen Verkehr, Citymanagement) gehört. Sponsorings deutlich außerhalb dieser Grenzlinien sind in Ausnahmefällen möglich und werden von Fall zu Fall vom Managementbereich Marketing im Sinne einer „vernetzten Welt“ und einer Positionierung im Rahmen von „Public Affairs“ bewertet.
Konkurrenzklausel. Projekte, die in Geschäftsbeziehungen mit direkten Mitbewerber:innen bzw. Konkurrenzunternehmen der Holding Graz stehen oder dessen Unternehmenswerte nicht im Einklang mit den Unternehmenswerten der Holding Graz sind, schließen ein Sponsoring der Holding Graz aus.
Vertragspartner:innen. Sponsorings sind mit Vereinen und Gesellschaften möglich, nicht jedoch mit Einzelpersonen, städtischen Abteilungen oder Beteiligungen im Haus Graz.
Sponsoring statt Subvention. Zwischen Subvention und Sponsoring wird eine klare Trennlinie gezogen. Die Holding Graz subventioniert nicht, sie tritt ausnahmslos als Sponsorin mit klar definierten Gegenleistungen auf.
Projekte, die nicht unterstützt werden:
Jede Sponsoringanfrage bzw. -antrag wird zentral vom nach den folgenden Entscheidungskriterien geprüft und bewertet:
Die Holding Graz verfolgt mit dem Sponsoring folgende Ziele:
Ökonomische Ziele:
Psychologische Ziele:
Hier bitte Text von Rechtsabteilung einholen!