Elisabethstraße: Kanal wird saniert

Von 29. März bis 2. Juli 2021 wird auf einem Abschnitt von 600 Metern in der Elisabethstraße die Sanierung des Kanals in grabungsarmer Bauweise von der Holding Graz Wasserwirtschaft durchgeführt. Der Kanal in der Elisabethstraße zwischen Merangasse und dem Glacis gehört zu den ältesten Kanälen in Graz – er ist rund 90 Jahre alt und macht daher eine umfassende Sanierung notwendig, um auch zukünftig die sichere Ableitung der Abwässer aus den umliegenden Gebieten gewährleisten zu können.
Die Holding Graz Wasserwirtschaft hat in den letzten Jahren mehrere unterirdische Verfahren entwickelt, mit denen eine offene Grabung zu 90 Prozent verhindert werden kann. „Grabungsarm“ ist das Stichwort: Die Kanäle werden durch die bestehenden Schachtöffnungen oder durch punktuelle Grabungen mit rund 2 mal 2 Metern saniert. Damit werden nicht nur Staub und Lärm wesentlich reduziert, aufgrund des grabungsarmen Verfahrens wird auch die Bauzeit verkürzt und somit die Einschränkungen für Anrainer und Verkehr so gering wie möglich gehalten.
Allgemeine Infos zur Wasserwirtschaft und der grabungsarmen Bauweise:
Das Grazer Kanalnetz hat eine Länge von 860 Kilometer. Es ist zwischen 20 und 130 Jahren alt.
Die Kanalisierung begann Ende des 19. Jahrhunderts. Das Netz besteht aus Rohr- und Profilkanälen in unterschiedlichen Materialien. Die Durchmesser schwanken zwischen 5 Zentimetern und gewaltigen, 6 mal 4 Meter messenden, Speicherkanälen.
Wo möglich, wird offenes Graben vermieden, um Staus zu verhindern.
Mit der grabungsarmen Bauweise können wir die Belastungen für Bevölkerung, Umwelt und Wirtschaft bei den Sanierungen von Abwasserleitungen deutlich reduzieren. Es muss nicht mehr der gesamte Straßenzug oder Gehweg, sondern nur mehr punktuell aufgegraben werden – wir sanieren die Leitung unterirdisch. Im Vergleich zur herkömmlichen Bauweise verringern sich die Grabungsarbeiten um rund 80 Prozent.
Die Vorteile gegenüber offener Bauweise sind unter anderem, dass wertvolle Oberflachen geschont werden, aufwendige Aushub- und Wiederherstellungsarbeiten auf ein Minimum reduziert werden.
Die Belastungen für AnrainerInnen und BauarbeiterInnen durch Lärm, Staub und Abgase sind geringer. Der Verkehr kann meist ungehindert fließen, da eine Totalsperre der Straße nicht notwendig ist. Es müssen keine großen Bodenmassen ausgehoben werden.