Wieder FFP2-Pflicht in allen Öffis

Ab Mittwoch, 15. September, müssen KundInnen in den Fahrzeugen der Graz Linien gemäß Verordnung der Bundesregierung und gemäß den mit diesem Tag aktualisierten Beförderungsbedingungen der Graz Linien beim Betreten des Fahrzeuges mit einer FFP2-Maske Mund und Nase bedecken.
Wer aus gesundheitlichen Gründen von der FFP2-Maske befreit ist, muss ein ärztliches Attest von einem in Österreich niedergelassenen Arzt vorweisen.
Ausnahmen gibt es für …
*= Glaubhaftmachung:
Der Ausnahmegrund, wonach aus gesundheitlichen Gründen das Tragen einer Maske oder einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden und eng anliegenden mechanischen Schutzvorrichtung oder einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden mechanischen Schutzvorrichtung nicht zugemutet werden kann, sowie das Vorliegen einer Schwangerschaft ist durch eine von einem in Österreich oder im EWR zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Arzt ausgestellte Bestätigung nachzuweisen.