Für jenen Teil der Abfälle, die über die Getrennte Sammlung nicht entsorgt werden können, stehen Ihnen unsere beiden Recyclingcenter zur Verfügung.
Am Standort in der Sturzgasse stehen Ihnen das Recyclingcenter 1 und das Recyclingcenter 2 zur Verfügung. Entsorgen Sie im Recyclingcenter 2 fachgerecht und gratis Elektroaltgeräte, Problemstoffe und Verpackungen sowie im Recyclingcenter 1 gegen Bezahlung des Entsorgungsbeitrags Sperrmüll, Bauschutt oder Grünschnitt. Die Tarife finden Sie unterhalb.
Zufahrt ab 25. April:
Am Montag, den 25.04.2022 beginnen die Straßensanierungsarbeiten und der Umbau der Sturzgasse. Ab diesem Tag bis voraussichtlich 26.08.2022 wird es folgende Regelungen für die Zufahrt geben:
Einbahnregelung:
Im Bereich Lagergasse (Höhe Waschbetriebe, Black Box) wird es bis zur Kreuzung Sturzgasse zwei Fahrspuren in dieselbe Richtung geben, die westliche für den Privatanliefer- bzw. sonstigen Verkehr, die östliche Spur wird für die Zufahrt zur Abfallbehandlungsanlage und zum Betrieb Abwasser als Fahrspur für „Betriebsverkehr“ bezeichnet.
Die Zufahrt (von Norden kommend) aus der Puchstraße in die Sturzgasse bzw. über die Sturzgasse in die entsprechenden Abschnitte der Lagergasse ist daher ab Montag, 25.04.2022 vorübergehend nicht möglich, es muss die Variante bis Kreisverkehr Puchstraße/Am Innovationspark, Straße Am Innovationspark und Lagergasse gewählt werden.
Im Recyclingcenter 2 können Sie bequem und schnell Elektro-Altgeräte, Verpackungsmaterialien und Problemstoffe kostenlos abgeben. Nutzungsberechtigt sind alle Haushalte/Personen, die an die Müllabfuhr der Stadt Graz angeschlossen sind.
nach der Elektro-Altgeräteverordnung
Alle Arten von Papier (Zeitungen, Magazine, Schreibpapiere)
Gut zu wissen:
Sämtliche Problemstoffe werden nur von Privathaushalten und nur in Kleinstmengen angenommen!
Keine Annahme von Munition. Kontaktieren Sie bitte umgehend die nächste Polizeidienststelle.
Sperrmüll bzw. jener Teil des Hausmülls, der wegen seiner Größe und seines Gewichtes nicht in der Restmülltonne gesammelt werden kann (siehe unterhalb).
bzw. Metallabfälle (Werkzeuge, Fahrräder)
Press-Spanplatten, Bretter, Möbelteile
Porzellane (Waschbecken, WC-Schalen ohne Armaturen), Fliesen, Glas, Glaswolle, Mörtel und Verputze, Bauplatten aus Holzwolle, Heraklit, Beton, Dachziegel, Mauersteine aus Gips, Schamotte, Fliesen, Natursteine, etc.
wie Laub, Gras, Heckenschnitt, Äste, Baumstämme, Blumenerde
Um den Missbrauch des Recyclingcenters durch Haushalte außerhalb der Stadt Graz zu verhindern, kontrollieren die Stadt Graz und die Holding Graz jede Abfallanlieferung. Dabei stützen sich die Stadt und die Holding Graz auf das steiermärkische Abfallwirtschaftsgesetz. Dieses besagt, dass Abfälle der zuständigen Gemeinde zuzuführen sind!
Aus diesem Grund werden alle Fahrzeug ohne amtliches Grazer Kennzeichen, die das Recyclingcenter in der Sturzgasse nutzen wollen, von geschulten Kontrollorganen überprüft. Dabei werden Kennzeichen, Daten des Fahrers/der Fahrerin und Auskunft über die Grazer Liegenschaft – durch Vorweis des entsprechenden Meldezettels oder Kaufvertrages/Mietvertrages/Bescheides der Gemeindeabgabenverrechnung dieser Liegenschaft – erhoben, von welcher der Abfall stammt. Nur wenn diese Daten vollständig bekannt gegeben werden, kann eine begünstigte Nutzung des Recyclingcenters in Anspruch genommen werden. Werden diese Daten nicht bekanntgegeben, gibt es keine Zufahrt (außer als VollzahlerIn).
Diese Maßnahme ist nicht nur gegenüber den Grazer SteuerzahlerInnen fair, sondern auch darin begründet, dass kein anderes Bundesland über ein derart dichtes Netz an Altstoffsammelzentren verfügt. Ein Anruf im jeweiligen Gemeindeamt genügt, um die jeweiligen Öffnungszeiten des zuständigen Altstoffsammelzentrums (ASZ) oder Bauhofs zu erfragen.
Daher der Appell an alle BewohnerInnen von Gemeinden außerhalb von Graz: Informieren Sie sich bei Ihrem Gemeindeamt über die Abgabemöglichkeit von Abfällen.