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Sam­mel­fahr­schei­ne für Schul­klas­sen

Unser Angebot für Schulklassen: Anspruch auf eine 50%ige Ermäßigung auf Fahrkarten erhalten Gruppen von mindestens 10 Personen unter Führung einer Aufsichtsperson.
Sammeltickets

Unser Angebot für Schulklassen

Anspruch auf eine 50%ige Ermäßigung auf Fahrkarten erhalten Gruppen von mindestens 10 Personen unter Führung einer Aufsichtsperson für Lehr- und Ausflugsfahrten. Die Sammelfahrscheine sind nur im Graz-Linien-Netz gültig.

Die Tickets gibt es für:

  • Schüler:innen öffentlicher Schulen
  • Schüler:innen von Schulen mit Öffentlichkeitsrecht

Wie viel Ermäßigung gibt es?

Kinder und Jugendliche von Jugendorganisationen, die eine Bestätigung der Schulleitung bzw. des Stadt- oder Landesschulrates vorzeigen, erhalten für Lehr- und Ausflugsfahrten, die in Gruppen von mindestens 10 Personen unter Führung einer Aufsichtsperson, stattfinden, eine 50%ige Ermäßigung.

  • Für je 2 Schüler:innen unter 15 Jahren ist ein ~50% ermäßigter Fahrschein zu lösen
  • Für je 2 Schüler:nnen zwischen 15 und 19 Jahre ist ein ~38% ermäßigter Fahrschein zu lösen
  • Für eine/n einzelnen Schüler:in ist ein entsprechender Fahrschein zu lösen

Die Tarife:

Tarif für Kinder unter 15 Jahren: Pro Fahrt (innerhalb einer Stunde) ist für je zwei Schüler:innen unter 15 Jahren ein ~50% ermäßigter Fahrschein (Stundenkarte ~50% ermäßigt od. Zehnerblock ~50% ermäßigt) zu lösen. Für eine/n einzelne/n Schüler:in ist ebenfalls eine Karte zu lösen. (Bei mehr als 5 Einzelfahrten ist die ~50% ermäßigte 24-Stunden-Karte zu empfehlen).

Tarif für Jugendliche (15-19 Jahre): Pro Fahrt (innerhalb von einer Stunde) ist für je zwei Schüler:innen von 15 bis 19 Jahre ein ~38% ermäßigter Fahrschein (Stundenkarte ~38% ermäßigt od. Zehnerblock ~38% ermäßigt) zu lösen. Für eine/n einzelne/n Schüler:in ist ebenfalls eine Karte zu lösen. (Bei mehr als 5 Einzelfahrten ist die ~38% ermäßigte 24-Stunden-Karte zu empfehlen).

Die Entwertung muss bei Fahrtantritt beim Entwerter durchgeführt werden. Bei weniger als zehn Schüler:innen ist unbeschadet des bestätigten Ausweises der volle Fahrpreis zu bezahlen. Begleitpersonen haben keine Ermäßigung. Nach Inanspruchnahme der Ermäßigung (letzte Fahrt) ist dieser Abschnitt beim Fahrer/bei der Fahrerin abzugeben!

Die dazu notwendigen Formulare können Sie unterhalb downloaden!

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