Skip to main content

Frei­fahrt für Gra­zer Kin­der­be­treu­ungs­ein­rich­tun­gen

Gruppen aus Grazer Kinderbetreuungsrichtungen fahren ab 8. Jänner 2024 kostenlos (Antrag via Formular).
Kindergarten Freifahrt f. Kinderbetreuungseinricht.

Wer kann die Freifahrt nutzen?

Neu ab 8. Jänner 2024:

In Zusammenarbeit mit der Stadt Graz haben die Graz Linien die Freifahrt für Grazer Kinderbetreuungseinrichtungen eingeführt. Folgende Betreuungseinrichtungen sind anspruchsberechtigt:

  • Städtische Kinderkrippen
  • Städtische Kindergärten
  • Private Kinderkrippen
  • Private Kindergärten
  • Tagesmütter/Tagesväter
  • Kinderhäuser

Die Freifahrt gilt für die gesamte Gruppe, das sind alle Kinder und maximal sechs Begleitpersonen. Für jeden Ausflug ist ein eigenes Formular erforderlich.

Welche Vorteile ergeben sich aus der Freifahrt?

Dadurch, dass die Freifahrt für alle Kinder und deren Begleitpersonen online beantragt wird, ist kein zusätzlicher Ticketkauf mehr notwendig. Die Gruppen sind mit der Fahrtberechtigung flexibel am angegebenen Tag unterwegs. Für die Begleitpersonen ergibt sich eine einfache und praktische Handhabung für Ausflüge im Alltag.

Wie kann ich die Freifahrt für meine Betreuungseinrichtung beantragen?

Die Freifahrt wird mittels Online-Formular über die digitale Stadt Graz beantragt.