Auskunftsrecht:
Im Art. 15 der DSGVO ist festgelegt, dass eine betroffene Person das Recht besitzt, vom Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Ist dies der Fall, so hat die betroffene Person ein Recht auf Auskunft über Art und Inhalt der Verarbeitung der personenbezogenen Daten.
Recht auf Berichtigung:
Im Art. 16 sieht die DSGVO für die betroffene Person das Recht vor, vom Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat die betroffene Person das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.
Recht auf Löschung:
Im Art. 17 DSGVO wird der betroffenen Person das Recht gegeben, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass die betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden. Der Verantwortliche ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern keine rechtmäßigen Gründe dagegensprechen.
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung:
Im Art. 18 DSGVO wird der betroffenen Person das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gegeben. Sie hat das Recht, vom Verantwortlichen zu verlangen, die Verarbeitung seiner Daten einzuschränken, sofern keine rechtmäßigen Gründe dagegensprechen.
Recht auf Datenübertragbarkeit:
Im Art. 20 DSGVO wird der betroffenen Person das Recht auf Datenübertragbarkeit eingeräumt. Die Person hat das Recht, vom Verantwortlichen die betreffenden personenbezogenen Daten, die dem Verantwortlichen bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu verlangen. Die betroffene Person hat auch das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern keine rechtmäßigen Gründe dagegensprechen.
Widerruf der Einwilligung:
Im Art. 7 DSGVO wird der betroffenen Person das Recht auf Widerruf der Einwilligung eingeräumt, sofern diese gegeben wurde und die Verarbeitung nicht aus anderen von Rechts wegen festgelegten Grundlagen erfolgt.
Recht auf Widerspruch:
Im Art. 21 DSGVO wird der betroffenen Person das Recht auf Widerspruch eingeräumt, sofern die Verarbeitung nicht für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, nicht im öffentlichen Interesse liegt und nicht in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde und nicht zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt.
Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde:
Entsprechend der Hinweispflicht im Rahmen der DSGVO wird darauf verwiesen, dass die betroffene Person, deren Daten von einer verantwortlichen Stelle verarbeitet werden, ein Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzbehörde besitzt.
Österreichische Datenschutzbehörde
Barichgasse 40-42, 1030 Wien
E-Mail: dsb(at)dsb.gv.at