Hier finden Sie die tim-AGB.
1. GELTUNGSBEREICH
1.1 Die Holding Graz – Kommunale Dienstleistungen GmbH (im Folgenden kurz tim oder „Anbieter“) vermietet Kunden (im Folgenden kurz „Kunden“ oder „(e-)Carsharing-Mitglieder“), die mit tim gemäß diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen einen Rahmenvertrag abgeschlossen haben (im Folgenden kurz „AGB“), bei bestehender Verfügbarkeit Kraftfahrzeuge zur kurzzeitigen (e-)Carsharing) bzw.
längerfristigen (Mietwagen) Nutzung. Darüber hinaus können an einzelnen Standorten auch Lastenfahrräder ausgeliehen werden (Lastenräder). Als Kunden kommen sowohl natürliche als auch juristische Personen oder eingetragene Personengesellschaften infrage, die sich ordnungsgemäß bei tim registriert haben und über einen aufrechten Rahmenvertrag (Mitgliedschaft) mit tim verfügen.
1.2 Ohne ausdrückliche, anderslautende Vereinbarung gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen sowohl für die Registrierung bei tim (somit für den Abschluss eines Rahmenvertrags) als auch für die kurzzeitige Miete von (e-)Carsharing-Fahrzeugen, die längerfristige Mietwagennutzung sowie für den Verleih von Lastenrädern (somit für den Abschluss von Einzelmietverträgen betreffend die kurzzeitige oder längerfristige Miete).
1.3 Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit werden sämtliche Begriffe, z.B. Kunden, Teilnehmer, Lenker, in diesem Dokument geschlechtsneutral verwendet und erfassen alle Geschlechter gleichermaßen.
2. VERTRAGSABSCHLUSS UND VERTRAGSÄNDERUNGEN
2.1 Der Rahmenvertrag zwischen dem Kunden und tim kommt mit der vorbehaltlosen Annahme der Anmeldung des Kunden durch tim zustande. Die Anmeldung hat online unter tim-graz.at zu erfolgen.
2.2 Der Abschluss eines Rahmenvertrags mit tim begründet weder für tim noch für den Kunden einen Rechtsanspruch auf Abschluss von Einzelmietverträgen mit tim. Für die Preise und Gebühren von Einzelmietverträgen sind ausschließlich die aktuellen Tarife und Gebühren zum Zeitpunkt des jeweiligen (e-)Carsharings bzw. die längerfristige Mietwagennutzung sowie für den Verleih von Lastenrädern, wie sie entweder in der tim-Buchungsplattform bzw. -App bei Mietbeginn angezeigt oder in der unter www.tim-graz.at abrufbaren tim-Gebührenliste ausgewiesen werden, maßgeblich. Es handelt es sich hierbei jeweils um einen Schätzpreis auf Basis der angeführten Mietdauer und Kilometeranzahl.
2.3 Der Anbieter behält sich ausdrücklich das Recht vor, Anmeldungen und Anträge von Kunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
2.4 Der Anbieter behält sich ferner ausdrücklich das Recht vor, angemessene Änderungen dieser AGB sowie der Gebührenpreisliste vorzunehmen. Änderungen dieser AGB sowie der Gebührenpreisliste werden dem Kunden durch Benachrichtigung per E-Mail und durch Veröffentlichung auf der Webseite bekannt gegeben. Bekannt gegebene Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde der Änderung nicht schriftlich (z.B. per E-Mail) innerhalb von einem Monat nach deren Bekanntgabe widerspricht. Auf diese Rechtsfolge wird tim bei der Bekanntgabe von Änderungen besonders hinweisen. Für die Rechtzeitigkeit von Widersprüchen ist die Absendung des Widerspruchs maßgeblich.
3. TEILNEHMERGEMEINSCHAFTEN
3.1 Wollen mehrere natürliche Personen tim gemeinsam nutzen, können diese eine Teilnehmergemeinschaft bilden, die aus einem Erstkunden und einem oder mehreren Zweitkunden besteht (nachfolgend kurz „Teilnehmergemeinschaft“). Für Teilnehmergemeinschaften gelten die in der Gebührenpreisliste genannten besonderen Bedingungen. Bei Teilnehmergemeinschaften tritt der Erstkunde als Erklärungsempfänger für sämtliche Erklärungen und Mitteilungen von tim gegenüber der Teilnehmergemeinschaft auf. Das Zugangsmedium bzw. die Mitgliedskarte gemäß Punkt 4. dieser AGB darf bei Teilnehmergemeinschaften ausschließlich von den tim bekannt gegebenen Mitgliedern der Teilnehmergemeinschaft verwendet, jedoch nicht an dritte Personen weitergegeben werden.
3.2 Bei Teilnehmergemeinschaften haften sämtliche Mitglieder der Teilnehmergemeinschaft tim gegenüber gesamtschuldnerisch (solidarisch) für alle Forderungen, die tim im Zusammenhang mit dem Kundenvertrag der Teilnehmergemeinschaft zustehen.
4. MITGLIEDSKARTE/ZUGANGSMEDIEN
4.1 Jeder Kunde erhält nach Abschluss der Rahmenvereinbarung für die Dauer seiner Mitgliedschaft ein Zugangsmedium (tim-Mitgliedskarte) und Zugangsdaten, die nach Setzen eines Passworts und in Kombination mit einer Smartphone-Applikation den Zugang zu Fahrzeugen mit eingebauter Zugangstechnik ermöglichen. Die dem Kunden übertragene Mitgliedskarte bleibt stets Eigentum von tim und
ist tim auf Verlangen jederzeit auszuhändigen. Für Fahrzeuge mit eingebauter Zugangstechnik behält sich tim die Änderung des Zugangsmediums ausdrücklich vor.
4.2 Der Anbieter ist berechtigt, die Mitgliedskarte und/oder das Zugangsmedium zeitlich zu befristen und nur nach der Vorlage bestimmter Nachweise (z.B. der Lenkberechtigung im Original) des Kunden für einen festgelegten Zeitraum zu verlängern und/oder die Fahrtenberechtigung, sofern der Kunde der Aufforderung zur Vorlage bestimmter Nachweise nicht nachkommt, bis zur Vorlage dieser Nachweise, den Account zu sperren. Des weiteren kann der Anbieter den Account des Kunden bei Verstößen gegen diese AGB sperren.
4.3 Vorbehaltlich der besonderen Regelungen für Teilnehmergemeinschaften gemäß Punkt 3. sowie für die Nutzung von tim durch Geschäftskunden (juristische Personen oder eingetragene Personengesellschaften) gemäß Punkt 6. dieser AGB ist das Zugangsmedium persönlich und darf – genauso wie die Zugangsdaten und/oder Passwörter – nicht an Dritte weitergegeben werden. Auch die Zugangsdaten sind stets vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
4.4 Sollten von tim-Fahrzeuge ohne eingebaute Zugangstechnik bereitgestellt werden, erhält der Kunde den Fahrzeugschlüssel bei der Fahrzeugübernahme vom Anbieter bzw. über die Eingabe eines Codes in einem Schlüsselschrank an einem dafür vorgesehenen Steckplatz. Der Fahrzeugschlüssel ist dem Anbieter bei Fahrzeugrückgabe wieder auszuhändigen bzw. wieder im Schlüsselschrank an dem dafür
vorgesehenen Steckplatz sicher zu hinterlegen.
4.5 Die von tim an einzelnen Standorten angebotenen Lastenräder sind mittels Smartphone-Applikation zu entriegeln bzw. zu versperren.
4.6 Geht das Zutrittsmedium/der Fahrzeugschlüssel verloren oder wird das Zutrittsmedium/der Fahrzeugschlüssel gestohlen, ist dies unverzüglich entweder persönlich im Kundenbüro oder per E-Mail an [email protected] zu melden. Bei Verlust/Diebstahl/Beschädigung des Zutrittsmediums/der Fahrzeugschlüssel kann dem Kunden von tim eine Aufwands- und Kostenpauschale gemäß der
Gebührenpreisliste verrechnet werden.
4. 7 Für den Ersatz eines verlorenen/gestohlenen Zutrittsmediums/Fahrzeugschlüssels, sowie ferner für alle durch den Verlust oder die Weitergabe des Zugangsmediums/Fahrzeugschlüssels, der Zugangsdaten und/oder der Passwörter verursachten Schäden, insbesondere, wenn dadurch der Diebstahl von Fahrzeugen ermöglicht wurde, haftet der Kunde uneingeschränkt.
5. FAHRZEUGBUCHUNG UND -STORNIERUNG, ABSCHLUSS VON EINZELMIETVERTRÄGEN
5.1 Voraussetzung für den Abschluss von Einzelmietverträgen und damit die Nutzung von tim-Fahrzeugen und -Lastenrädern ist nebst der Fahrtenberechtigung gemäß Punkt 6. dieser AGB die Buchung eines bestimmten Fahrtzeitraums durch den Kunden vor Fahrantritt. Allfällige Buchungsbeschränkungen sind dabei vom Kunden zu beachten. Jede Nutzung von tim-Fahrzeugen ohne Fahrtenberechtigung und/oder ohne Buchung eines bestimmten Fahrtzeitraums ist unzulässig und zieht die Rechtsfolgen nach Punkt 13. dieser AGB nach sich.
5.2 Der Kunde hat kein Anrecht auf die Buchung eines bestimmten Fahrzeugs bzw. Lastenrads. Der Anbieter des (e-)Carsharing-Fahrzeugs bzw. Mietwagens ist stets dazu berechtigt, ein gleich- oder höherwertiges Fahrzeug zur gebuchten Fahrzeugklasse/zum gebuchten Fahrzeugtyp bereitzustellen. Die bei der Buchung angezeigten Fahrzeugmodelle stellen lediglich unverbindliche Beispiele dar und
können tatsächlich vom bereitgestellten Fahrzeug abweichen.
5.3 Für den telefonischen Buchungsservice wird ein Entgelt gemäß Gebührenpreisliste eingehoben.
5.4 Sofern das Fahrzeug bzw. Lastenrad nicht anderweitig gebucht ist und für eine Buchung zur Verfügung steht, kann eine (bestehende) Buchung jederzeit verlängert werden. Genauso kann jede Buchung vom Kunden jederzeit verkürzt werden. Eine vollständige Stornierung der Buchung ist nur dann zulässig, wenn der Zeitpunkt der Stornierung vor dem Mietbeginn dieser Buchung liegt. Bei Verkürzungen können Entgelte gemäß der Gebührenpreisliste anfallen.
6. FAHRTENBERECHTIGUNG
6.1 Ist der Kunde eine natürliche Person, ist die Einhaltung der Bedingungen Fahrzeugbuchung und -Stornierung gemäß Punkt 5. dieser AGB sowie betreffend die Fahrzeugübernahme und -nutzung gemäß Punkt 7. dieser AGB Voraussetzung dafür, dass der Kunde zur Fahrt mit einem tim-Fahrzeug oder tim-Lastenrad berechtigt ist.
6.2 Fahrtenberechtigt ist der Kunde sowie jede andere vom Kunden beauftragte Person, solange der Kunde mitfährt. Ist der Kunde aufgrund einer vorübergehenden oder dauerhaften körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung nicht in der Lage, ein Fahrzeug selbst zu fahren, entfällt die Verpflichtung des Kunden, bei Fahrten beauftragter Personen selbst mitzufahren.
6.3 Ist der Kunde eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft, ist dieser Kunde zudem dazu berechtigt, eine oder mehrere natürliche Personen zu benennen, die im Namen und auf Rechnung dieses Kunden fahrtenberechtigt sind (nachfolgend kurz „Fahrtenberechtigte“). Macht ein Kunde von dieser Möglichkeit Gebrauch, sind die für diesen vertretungsbefugten Organe bzw. Personen dazu verpflichtet, die Lenkberechtigungen dieser natürlichen Personen – vor Erteilung einer Fahrtenberechtigung an diese – auf die unter Punkt 7.3 angeführten Punkte hin zu überprüfen.
6.4 Der Kunde und von diesem benannte Fahrtenberechtigte haften gesamtschuldnerisch (solidarisch) gegenüber tim für alle im Zusammenhang mit der Nutzung durch Fahrtenberechtigte entstandenen Schäden, soweit dies rechtlich zulässig ist. Der Kunde muss tim gegenüber jederzeit nachweisen können, wer (somit welcher Fahrtenberechtigte) das Fahrzeug oder Lastenrad zu welcher Zeit gelenkt
hat (z.B. bei Verstößen gegen die StVO).
6.5 Dem Kunden kann die Fahrtenberechtigung bzw. das Recht, Fahrtenberechtigung an natürliche Personen zu erteilen teilweise oder auch zur Gänze entzogen werden, sofern der Kunde und/oder Fahrtenberechtigte Fahrzeuge oder Lastenräder unsachgemäß behandeln.
6.6 Bei natürlichen Personen ist tim ferner dazu berechtigt, Fahrtenberechtigungen zu befristen und nur nach Vorlage des Originalführerscheins des Kunden für einen festgelegten Zeitraum zu verlängern und/oder bei Nichtvorlage der Lenkberechtigung trotz Aufforderung die Fahrtenberechtigung bis zur Lenkberechtigungsvorlage zu sperren.
6. 7 Nebst dem voranstehenden Punkt 5. (Fahrzeugbuchung und -stornierung) gelten der Punkt 7. (Fahrzeugübernahme und -nutzung), 8. (Fahrzeugbehandlung, Hygiene und Sauberkeit), 9. (Fahrzeugrückgabe), 10. (Strafen), 11. (Verspätung), 12. (Pannen und Unfälle) und
13. (Schäden und Haftung) dieser AGB für Fahrtenberechtigte sinngemäß.
7. BEDINGUNGEN ZUR FAHRZEUGÜBERNAHME UND -NUTZUNG
7.1 Die Dauer eines Einzelmietvertrags startet ab gebuchtem Mietbeginn, endet mit Buchungsende und der ordnungsgemäßen Rückgabe, gemäß Punkt 9. der AGB, am Standort der Übernahme oder längstens der (einseitigen) berechtigten Beendigung der Miete durch tim ebenfalls mit Rückgabe am Übernahmestandort.
7.2 Die Nutzung hat zu jeder Zeit schonend und sachgemäß laut den Anweisungen in den Fahrzeughandbüchern, Gebrauchsanweisungen und Anleitungen des Fachpersonals zu erfolgen.
7.3 Zur Nutzung ist der Kunde nur berechtigt, wenn er als tim-Kunde registriert ist, über eine aufrechte Mitgliedschaft und eine gültige Buchung (Reservierung) verfügt sowie ferner eine aufrechte, von der zuständigen Behörde eines EWR-Staates (EU-Mitgliedstaaten, Liechtenstein, Island, Norwegen) ausgestellte Lenkberechtigung für die Klasse B besitzt. Für die Registrierung bei tim ist ein
Mindestalter von 18 Jahren erforderlich.
7.4 Jeder Entzug, jede Beschränkung oder auch nur eine vorübergehende Sicherstellung der Lenkberechtigung ist tim unverzüglich anzuzeigen und führt mit sofortiger Wirkung zum Verlust der Fahrtenberechtigung. Die Mitgliedschaft wird vom Verlust der Fahrtenberechtigung nicht berührt und läuft ununterbrochen weiter.
7.5 Während der Fahrzeug- und Lastenradnutzung muss der Kunde bzw. müssen Fahrtenberechtigte im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte stehen und dürfen keinerlei Drogen und/oder Alkohol (Grenze von 0,0‰) und/oder Medikamente zu sich genommen haben, welche die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen könnten.
7.6 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Fahrzeuge und Lastenräder von tim zwischen den einzelnen Fahrten nicht überprüft werden. Der Kunde ist daher verpflichtet, das Fahrzeug bzw. Lastenrad vor Fahrantritt auf erkennbare Mängel/Schäden sowie auf dessen Betriebssicherheit hin zu überprüfen und hat entsprechende Sachverhalte mit den zum Fahrzeug dokumentierten Vorschäden per mobiler
Applikation oder Schadensliste, welche sich im Fahrzeug befindet, abzugleichen. Festgestellte (Neu-)Mängel bzw. Schäden sind tim vor Fahrantritt per E-Mail zu melden, ebenso wie grobe Verschmutzungen.
7. 7 Befindet sich ein Fahrzeug oder Lastenrad in einem erkennbar verkehrsunsicheren Zustand, sind die Inbetriebnahme und Nutzung dieses Fahrzeugs ausdrücklich untersagt.
7.8 Der Reifendruck ist vor der Inbetriebnahme des Fahrzeugs oder Lastenrads zu überprüfen und notwendigenfalls fachgerecht und entsprechend der Fahrzeugdokumentation zu korrigieren.
7.9 Sowohl vor der Inbetriebnahme als auch während der Fahrzeugnutzung hat der Kunde sicherzustellen, dass die Reichweite des Fahrzeugs (insbesondere bei Elektrofahrzeugen) ausreicht, um das Fahrzeug zum Ende der Fahrzeugnutzung wieder ordnungsgemäß am vereinbarten Abgabeort abstellen und parken zu können.
7.10 Bei der Beförderung von Kindern ist der Kunde verpflichtet, die erforderliche Sitzplatzerhöhung/Kindersitzvorrichtung/Babyschale zu verwenden. Sämtliche Herstellerhinweise betreffend der Montage von Sitzplatzerhöhungen/Kindersitzvorrichtungen/Babyschalen auf dem Beifahrersitz/den Rücksitzen sind ausnahmslos zu befolgen. Wird in diesem Zusammenhang der Beifahrerairbag deaktiviert, ist der Kunde dazu verpflichtet, diesen nach der Demontage des Kindersitzes/der Babyschale in jedem Fall wieder zu aktivieren.
7.11 Alle Fahrzeuge sind mit der gemäß der Straßenverkehrsordnung vorgeschriebenen Sicherheitsausrüstung (Pannendreieck, Verbandskasten, Warnwesten usw.) ausgestattet. Für den Gebrauch und die richtige Anwendung der Sicherheitsausrüstung ist jeder Kunde selbst verantwortlich. Sowohl die Sicherheitsausrüstung als auch alle anderen Gegenstände, die zum Fahrzeug gehören, sind Eigentum
von tim und dürfen nicht aus den Fahrzeugen entfernt werden.
7.12 Die Benutzung der tim-Fahrzeuge ist nur in jenen Ländern erlaubt, die auf der Internationalen Versicherungskarte für Kraftverkehr für das genutzte Fahrzeug angeführt sind. Die Benutzung der Lastenräder ist auf den Raum Graz und Graz-Umgebung beschränkt.
7.13 Alle tim-Fahrzeuge sind mit einer österreichischen digitalen Autobahnvignette sowie mit einer digitalen Streckenmaut für A9 Phyrnautobahn/Bosruck- und Gleinalmtunnel ausgestattet. Andere österreichische Streckenmautgebühren sowie ausländische Mautgebühren sind vom Fahrtenberechtigten selbst zu entrichten.
7.14 Die Weitervermietung (Untervermietung) oder unentgeltliche Überlassung von tim-Fahrzeugen und -Lastenrädern ist ausdrücklich untersagt.
7.15. Die tim-Fahrzeuge unterliegen je nach Fahrzeugtyp eigenen Lade-/Tankregelungen:
• Elektrofahrzeuge müssen bei der Rückgabe immer an die Ladestation angehängt werden.
• Konventionelle/fossile Fahrzeuge dürfen nicht unter 25% Tankinhalt retourniert werden.
• Die Tankkosten werden dem Kunden auf der nächsten Rechnung gutgeschrieben, sofern die Rechnung innerhalb von 30 Tagen per Mail übermittelt wurde.
•tim-Fahrzeuge bei einer längerfristigen Mietwagennutzung müssen auf eigene Kosten vollgetankt retourniert werden
7.16 Sämtliche e-Carsharing-Fahrzeuge sind mit einer Ladekarte ausgestattet, welche der Kunde nur während des Buchungszeitraums zum Laden an den Ladestationen der tim-Standorte sowie an fremden Ladestationen für das jeweilige gebuchte Fahrzeug verwenden darf. Jede missbräuchliche Nutzung wird zur Anzeige gebracht. Bei Verlust der Karten wird eine Gebühr lt. Tarifblatt verrechnet.
7.17: Die Ladekarte darf nur für den Ladevorgang aus dem Kartenschlitz des Geräts im Handschuhfach entnommen werden und ist nach dem Ladevorgang wieder dort zu platzieren.
7.18: Bei jedem Ladevorgang an fremden Ladestationen (nicht tim) gilt das Fair-Use-Limit: Die maximale Ladedauer beträgt drei Stunden bei Ladestationen für beschleunigtes Laden und eine Stunde bei Schnellladestationen. Bei missbräuchlicher Nutzung werden zusätzliche Gebühren verrechnet.
8. BEHANDLUNG VON TIM-FAHRZEUGEN, SAUBERKEIT UND HYGIENE
8.1 Rauchen ist in den tim-Fahrzeugen untersagt. Die tim-Fahrzeuge dürfen ferner nicht genutzt werden
• um ein anderes Fahrzeug abzuschleppen oder sonst irgendwie zu bewegen
•für Taxifahrten oder jegliche Art des gewerblichen Personentransports
•für Schulungszwecke (Übungs- und/oder Fahrschulfahrten) oder für Fahrkurse (Anti-Schleuder-Kurse)
• bei Motorsportveranstaltungen oder ähnlichen Wettbewerben
• mit einer Personenanzahl oder Nutzlast, welche die in den Fahrzeugpapieren ausgewiesenen Werte übersteigen (Überladung)
•für den Transport von Gefahrenstoffen jeglicher Art
•in einer Art und Weise oder Form, die den allgemeinen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung oder den Nutzungsvorschriften allenfalls befahrener Privatgrundstücke zuwiderläuft
•für Fahrten im Gelände auf unbefestigten Straßen oder Wegen oder auf nicht öffentlichen Straßen
•für Fahrten im Gelände, wo eine Schneekettenpflicht für Pkw gilt
•für Fahrten bei Demonstrationen oder Kundgebungen
• als Werbeträger
Für Ausnahmen von diesen Nutzungsbedingungen ist eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung von tim erforderlich.
8.2 Insbesondere aus hygienischen Gründen dürfen Tiere, sofern deren Beförderung rechtlich zulässig ist, ausschließlich in geeigneten Transportbehältern oder auf einer entsprechenden Schutzunterlage (wie z.B. einer Hundedecke) befördert werden. Werden Tiere zulässigerweise befördert und mitgenommen, ist das Fahrzeug in jedem Fall anschließend gründlich auf Kosten des Kunden zu reinigen.
Bei Nichteinhaltung werden die Reinigungskosten dem Kunden entweder in Höhe des tatsächlichen Aufwands oder pauschal gemäß der Gebührenpreisliste verrechnet.
8.3 Bei einer über gewöhnliche Gebrauchsspuren hinausgehenden Verschmutzung des Innenraums eines Fahrzeugs durch den Kunden werden Reinigungskosten in Höhe des tatsächlichen Aufwands oder pauschal gemäß Gebührenpreisliste berechnet. Als verschmutzt im vorstehenden Sinne gilt ein Fahrzeug insbesondere, wenn es Flecken, Abfall, Grünschnitt, Asche, Tabakrauch, Verschmutzungen durch den Transport von Tieren oder andere vergleichbare Verschmutzungen aufweist.
8.4 Schäden, die durch eine unsachgemäße und/oder zweckwidrige Nutzung durch den Kunden entstehen, werden dem Kunden vollumfänglich verrechnet.
8.5 Werden die Bedingungen für die Nutzung gröblich missachtet, behält sich tim die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen sowie die (strafrechtliche) Anzeige von Verstößen ausdrücklich vor.
8.6 Alle Mängel, die vor Fahrantritt bereits bestanden haben und nicht dem tim-Service-Center vor Fahrantritt schriftlich per E-Mail (inkl. Fotos zur Dokumentation) gemeldet werden, können dem Kunden angerechnet werden.
8. 7 Darüber hinaus ist tim dazu berechtigt, Buchungen von Kunden betreffend eine Nutzung zu jeder Zeit, ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder vorzeitig zu beenden.
9. FAHRZEUGRÜCKGABE (MIETENDE)
9.1 Möchte der Kunde einen Einzelmietvertrag beenden, ist der Kunde bzw. sind Fahrtenberechtigte dazu verpflichtet, das Fahrzeug spätestens zum Ablauf der gebuchten Nutzungsdauer in einem sauberen und betriebsbereiten Zustand am Standort der Übernahme zurückzugeben bzw. zu hinterlassen.
9.2 Der Kunde bzw. Fahrtenberechtigte verpflichten sich, sämtliche Dokumente, das bewegliche Zubehör (wie Ladekabel, Kindersitze etc.) sowie allenfalls auch die Sicherheitsausrüstung an den dafür vorhergesehenen Orten (Handschuhfach, Kofferraum, Mittel- und/oder Seitenkonsole) zurückzulegen und zu verstauen.
9.3 Selbst verursachte, deutlich sichtbare Verschmutzungen des Fahrzeugs oder Lastenrads (sowohl außen, als auch innen) sind vom Kunden während des gebuchten Zeitraums auf eigene Kosten zu entfernen, widrigenfalls behält sich tim vor, die Reinigung dem Kunden gemäß der Gebührenpreisliste in Rechnung zu stellen.
9.4 Die Rückgabe eines Fahrzeugs gilt als ordnungsgemäß, wenn das Fahrzeug in einem sauberen Zustand mit allen Dokumenten, vollgetankt auf eigene Kosten (gilt nur für langfristige Mietwagennutzung), dem gesamten Fahrzeugzubehör sowie der Sicherheitsausrüstung mit ordnungsgemäß verschlossenen Türen (verriegelt, Fenster vollständig geschlossen, Lenkradschloss eingerastet,
Lichter ausgeschaltet) am tim-Standort der Übernahme auf den markierten und/oder beschilderten tim-Parkplätzen abgestellt wurde. Elektrofahrzeuge sind an der entsprechenden Ladesäule mit dem dafür vorgesehenen Ladekabel anzuschließen. Lastenräder gelten als ordnungsgemäß zurückgegeben, wenn diese am Entleihstandort entsprechend an- bzw. verschlossen werden.
9.5 Falls Fahrzeugschlüssel für das Fahrzeug zum Betrieb notwendig waren, sind diese am vorgeschriebenen Ort zu deponieren.
9.6 Für im Fahrzeug zurückgelassene, vergessene oder gestohlene Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
10. STRAFEN
10.1 Für tim-Fahrzeuge bestehen keine Parkausnahmeregelungen. Für zu entrichtende Parkgebühren bzw. Kurzparkzeiten hat der Kunde überall selbstständig Sorge zu tragen. Parkstrafen werden dem Kunden per E-Mail weitergeleitet und sind selbstständig vom Kunden zu begleichen. tim übernimmt hier keine Haftung und leistet keine Strafzahlungen vor. Für die Bearbeitung wird eine Bearbeitungsgebühr gemäß der Gebührenpreisliste eingehoben.
10.2 Anonymverfügungen werden dem Kunden per E-Mail weitergeleitet und sind selbstständig von diesem Kunden zu begleichen. tim übernimmt hier keine Haftung und leistet keine Strafzahlungen vor. Für die Bearbeitung wird eine Bearbeitungsgebühr gemäß der Gebührenpreisliste eingehoben.
10.3 Lenkererhebungen, die bei tim eingehen, werden dem Kunden nicht per E-Mail weitergeleitet. Bei Lenkererhebungen ist tim verpflichtet, die Daten des Kunden, dem die Buchung zuzuordnen ist, der Verwaltungsbehörde zu übermitteln. Für die Bearbeitung wird eine Bearbeitungsgebühr gemäß der Gebührenpreisliste eingehoben.
10.4. Kann im Falle einer Lenkererhebung der tatsächliche Fahrer einer juristischen Person nicht vom tim-Service-Center aufgrund eines nicht personalisierten Kontos ermittelt werden, wird die juristische Person als zuständiger Beauskunfter angegeben. Die Verantwortung der zeitgerechten Beauskunftung des Lenkers geht ab diesem Zeitpunkt an den Zeichnungsberechtigten der juristischen Person über.
11. VERSPÄTUNGEN
11.1 Kann der in einer Buchung angeführte Rückgabezeitpunkt vom Kunden oder einem Fahrtenberechtigten nicht eingehalten werden, ist der Kunde bzw. der Fahrtenberechtigte dazu verpflichtet, die Buchungsdauer vor Ablauf des ursprünglichen Rückgabezeitpunkts zu verlängern. Ist eine Verlängerung wegen einer unmittelbar darauffolgenden Buchung nicht möglich und kann die ursprüngliche Rückgabezeit vom Kunden tatsächlich nicht eingehalten werden, ist tim berechtigt, die über den ursprünglichen Buchungszeitraum hinausgehende Zeit dem Kunden in Rechnung zu stellen.
11.2 Davon unbeschadet ist tim bei einer verspäteten Rückgabe dazu berechtigt, zusätzlich zu den tatsächlich entstandenen Kosten der Fahrzeugmiete und des entstandenen Schadens eine Verspätungspauschale gemäß der Gebührenpreisliste zu erheben.
12. PANNEN UND UNFÄLLE
12.1 Treten bei der Fahrzeug- oder Lastenradnutzung Defekte, Schäden oder andere Unregelmäßigkeiten auf (nachfolgend kurz „Pannen“), welche die Weiterfahrt und/oder die Sicherheit der Insassen nicht beeinträchtigen, ist der Kunde bzw. Fahrtenberechtigte dazu verpflichtet, diese Umstände umgehend (ohne Verzögerungen) dem Kundenservice telefonisch bekannt zu geben.
12.2 Bei Pannen oder Unfällen, welche die Weiterfahrt erschweren oder gar verunmöglichen und/oder die Sicherheit der Insassen oder Nutzer gefährden, ist der Kunde bzw. Fahrtenberechtigte dazu verpflichtet, die Fahrt unverzüglich zu unterbrechen und sich umgehend (ohne Verzögerungen) telefonisch mit dem tim-Service-Center abzustimmen, inwieweit die Fahrt fortgesetzt werden kann.
12.3 Im Allgemeinen ist bei Pannen, Unfällen oder ähnlichen Ereignissen Folgendes zu beachten:
• Bei Unfällen, Diebstahl, Brand, Wild- oder sonstigen Schäden ist in jedem Fall das tim-Service-Center unter Tel.: 0316 887 4755 zu verständigen und die Anweisungen sind zu befolgen. Es ist ausnahmslos untersagt, selbstständig einen Pannendienst zu rufen. Allfällige
Gebühren für Polizeieinsätze und selbst gerufene Pannendienste sind vom Kunden zu tragen.
• Bei Unfällen ist in jedem Fall ein europäisches Unfallprotokoll mit den vollständigen Daten aller am Unfall beteiligten Personen aufzunehmen und gemeinsam mit einer detaillierten, schriftlichen Schilderung des Ereignisses (mit Fotos) sowie einer Schadensmeldung umgehend an tim zu übermitteln.
• Bei Unfällen dürfen keine Schuldanerkenntnisse, Haftungsübernahmen oder vergleichbare Dokumente unterfertigt bzw. Erklärungen abgegeben werden; Schuldanerkenntnisse, Haftungsübernahmen oder ähnliche Erklärungen werden von tim nicht akzeptiert.
• Im Falle eines Unfalls oder einer Panne ist der Fahrtenberechtigte (somit der Fahrer) verpflichtet, beim Fahrzeug zu bleiben, bis die Polizei und der Pannendienst eingetroffen sind.
• Die Reparatur von Schäden am Fahrzeug ist ausnahmslos untersagt.
12.4 Beim Aufleuchten von Warnleuchten (z.B. Ölstand, ABS, Batterie- oder Motorkontrolllampe oder andere rot bzw. orange aufleuchtende Warnleuchten) ist der Kunde bzw. Fahrtenberechtigte dazu verpflichtet, die Fahrt unverzüglich zu unterbrechen und sich telefonisch mit dem tim-ServiceCenter abzustimmen, ob die Fahrt fortgesetzt werden kann. Vor telefonischer Abstimmung mit dem tim-Service-Center ist die Weiterfahrt ausnahmslos verboten.
12.5 Durch fahrlässige Handhabung des Fahrzeugs oder Lastenrads verursachte Betriebsschäden (wie z.B. selbst verursachte Reifenschäden, Falschbetankung usw.) und die tim daraus entstehenden Folgekosten sind nicht versicherbar und werden dem Kunden daher zur Gänze in Rechnung gestellt.
13. SCHÄDEN AN TIM-FAHRZEUGEN, HAFTUNG
13.1 Bei allen Schäden und Unfällen ist ausnahmslos umgehend das tim-Service-Center telefonisch zu verständigen. Der vollständig ausgefüllte Unfallbericht sowie Fotos des beschädigten Fahrzeugs/der beschädigten Fahrzeuge sind per E-Mail an [email protected] zu übermitteln.
13.2 Der Kunde haftet gemäß den gesetzlichen Regelungen vollumfänglich für sämtliche Schäden inklusive Folgeschäden und entgangenen Gewinns, welche er aufgrund einer Verletzung dieser AGB und/oder durch den unsachgemäßen Gebrauch des Fahrzeugs, des Lastenrads oder durch eine missbräuchliche Verwendung der Ladekarte verursacht.
13.3 Sofern ein Kunde grob fahrlässig oder gar vorsätzlich gehandelt hat, haftet der Kunde gegenüber tim auch für den die tatsächliche Versicherungsleistung übersteigenden Schaden (einschließlich allfälliger Regressansprüche der Versicherung).
13.4 Liegt von einem Schaden weder eine Schadenmeldung noch ein Unfallprotokoll und/oder Polizeibericht vor, ist tim dazu berechtigt, den Kunden, der das Fahrzeug oder Lastenrad vor der Feststellung des Schadens zuletzt genutzt (gebucht) hat, als Schadenverursacher zu betrachten und entsprechend zur Haftung heranzuziehen.
13.5 Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung sind vom Kunden ausnahmslos selbst zu vertreten. Sofern der tatsächliche Bearbeitungsaufwand nicht höher ist, wird dem Kunden von tim zumindest die Bearbeitungsgebühr gemäß der Gebührenpreisliste verrechnet.
13.6 Verursacht der Kunde einen Technikereinsatz durch eine nicht sachgemäße Bedienung und/oder Nutzung des Fahrzeugs und/oder der Zugangstechnik oder der Regeln für die Fahrzeugladung (wie z.B. unzureichende Ladung von Elektrofahrzeugen, Anlassen bzw. Nichtausschalten von Stromverbrauchern in Fahrzeugen, mehrmalige Fehleingabe von Codes), können dem Kunden die Kosten für den Technikereinsatz entweder entsprechend dem tatsächlichen Aufwand oder aber gemäß der Gebührenpreisliste in Rechnung gestellt werden.
13. 7 In jedem Fall behält sich tim die Belastung des Kunden mit Schadenersatzforderungen im Umfang des Versicherungsselbstbehalts gemäß der Gebührenpreisliste ausdrücklich vor.
13.8 Alle Handlungen von Fahrtenberechtigten hat der Kunde wie sein eigenes Handeln zu vertreten.
13.9 Bei Fahrten ohne gültige Lenkberechtigung, oder wenn die Fahrtüchtigkeit des Lenkers durch Alkohol, Drogen oder aus ähnlichen Gründen beeinträchtigt war, ist tim von jeglicher Haftung befreit.
14. VERSICHERUNG UND SELBSTBEHALT
14.1 Der Anbieter hat für alle Fahrzeuge eine Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung abgeschlossen.
14.2 Bei selbst verschuldeten Unfällen trägt der Kunde den Selbstbehalt gemäß der Gebührenpreisliste.
14.3. Der Kunde hat zudem die Möglichkeit, eine tim-PLUS-Mitgliedschaft (Vollkasko-Sicherheitspaket) abzuschließen. Die Kosten dieses optionalen Versicherungsschutzes und der daraus resultierende Selbstbehalt im Schadensfall sind aus der aktuell gültigen Tarif- und Gebührenpreisliste zu entnehmen.
• Die Senkung des Selbstbehalts im Schadensfall (tim-PLUS-Vollkasko-Sicherheitspaket) gilt nur, wenn die tim-PLUS-Mitgliedschaft vor Fahrtantritt abgeschlossen wurde.
• Der zusätzliche Versicherungsschutz kann nur von dem Kunden in Anspruch genommen werden, der eine tim-PLUS-Mitgliedschaft abgeschlossen hat. Der zusätzliche Versicherungsschutz kann nicht auf andere Personen übertragen werden.
• Die Senkung des Selbstbehalts kann nur für einen Schadensfall innerhalb von 12 Monaten in Anspruch genommen werden. Ab dem zweiten Schadensfall in diesem Zeitraum greift der zusätzliche Versicherungsschutz (tim-PLUS) nicht.
• Die tim-PLUS-Mitgliedschaft wird immer auf mindestens 12 Monate abgeschlossen. Wird eine bestehende tim-Mitgliedschaft auf eine tim-PLUS-Mitgliedschaft upgegradet, beginnt die Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten ab Abschluss von tim-PLUS erneut. Eine Kündigung des Sicherheitspaketes kann immer jeweils nach 12 Monaten, unter Einhaltung einer einmonatigen Frist und zum Monatsletzten, erfolgen. Im Falle einer Kündigung der tim-Mitgliedschaft oder auch nur des tim-PLUS-Sicherheitspaketes erfolgt keine aliquote Refundierung des
tim-PLUS-Jahresbetrages.
•tim behält sich das Recht vor, die Buchung des zusätzlichen Versicherungsschutzes zu ändern bzw. bei Verstößen gegen diese AGB zu kündigen.
15. MITGLIEDSCHAFT, VERTRAGSLAUFZEIT, KÜNDIGUNG, WIDERRUFSRECHT
15.1 Die Mitgliedschaft bei tim berechtigt den Kunden, tim-Fahrzeuge bei Verfügbarkeit jederzeit „rund um die Uhr“ gegen Entgelt zu buchen und zu nutzen. An einzelnen Standorten können zudem Lastenräder entliehen werden.
15.2 Ein zwischen dem Kunden und tim abgeschlossener Rahmenvertrag (Mitgliedschaft) gilt zunächst für ein Jahr ab Unterzeichnung dieser Vereinbarung (Mindestlaufzeit) und kann nach Ablauf der Mindestlaufzeit von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
15.3 Die Kündigung ist entweder schriftlich an die Holding Graz – Kommunale Dienstleistungen GmbH tim, Steyrergasse 116, 8010 Graz oder per E-Mail an [email protected] zu richten.
15.4 Die Mitgliedschaft verschafft dem Kunden keinen Anspruch auf dauerhafte Verfügbarkeit von tim-Fahrzeugen oder Lastenfahrrädern. Ein eventueller Ausfall eines oder mehrerer tim-Fahrzeuge an einem multimodalen Knotenpunkt bzw. Verleihort berechtigt das Mitglied nicht zu einer Schadenersatzforderung. Das gilt auch bei Kartenverlust, Unfallschäden sowie Service- und Wartungsintervallen, verspäteter Rückgabe des Vornutzers, technischen Mängeln am Fahrzeug sowie an der Ladesäule und nicht abwendbaren Naturereignissen.
15.5 Das Recht der Vertragsparteien, die Rahmenvereinbarung außerordentlich zu kündigen, wird von den voranstehenden Punkten nicht berührt. Der Anbieter kann die Rahmenvereinbarung insbesondere dann kündigen, wenn der Kunde
a. ein Verbraucher ist und mit fälligen Zahlungen bzw. ein Unternehmer im Sinne des § 1 Konsumentenschutzgesetzes (KSchG)ist und mit fälligen Zahlungen in Verzug ist;
b. seine Zahlungen allgemein einstellt;
c. bei der Registrierung oder im Zuge des Vertragsverhältnisses unrichtige Angaben gemacht oder Tatsachen (wie z.B. ein Entzug der Lenkberechtigung) verschwiegen hat und tim die Fortsetzung des Vertrags mit dem Kunden nicht mehr zuzumuten ist;
d. trotz schriftlicher Abmahnung schwerwiegende Vertragsverletzungen nicht unterlässt oder die bereits eingetretenen Folgen von Vertragsverletzungen nicht unverzüglich beseitigt;
e. ein tim-Fahrzeug unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen in Betrieb genommen hat.
15.6 Im Falle der außerordentlichen Kündigung des Rahmen- oder eines Einzelmietvertrags gemäß Punkt 15.5 ist tim insbesondere dazu berechtigt, die sofortige Herausgabe des vom Kunden gerade genutzten tim-Fahrzeugs, pauschalierten Schadenersatz für den entgangenen Gewinn in Höhe der Gebühren entsprechend der Buchung des Kunden sowie den Ersatz weiterer Schäden, jedoch nicht von entgangenem Gewinn, zu verlangen.
15. 7 Der Kunde kann für eine Dauer von mindestens drei Monaten und maximal sechs Monaten die Mitgliedschaft maximal einmal im Jahr stilllegen. Wird diese Möglichkeit im ersten Vertragsjahr in Anspruch genommen, verlängert sich der Vertrag um die Dauer der Stilllegung. Zwischen zwei Stilllegungen der Mitgliedschaft müssen mindestens zwölf Monate verstrichen sein. Die Kundendaten werden während der Stilllegung nicht gelöscht.
15.8 Der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Rahmenvertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss dies mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. per Post oder E-Mail) erfolgen und ist die Holding Graz darin über den Entschluss den Vertrag zu widerrufen zu informieren. Es kann dafür das unter www.tim-graz.at aufrufbare Widerrufsformular verwendet werden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird. Dem Kunden kommt kein Rücktrittsrecht für mit tim abgeschlossene Einzelmietverträge zu. Dies lässt das Recht des Kunden unberührt, die Stornierung einer Buchung gemäß Punkt 5.4 vorzunehmen. Wenn der Kunde den Rahmenvertrag widerruft, wird die Holding Graz alle Zahlungen, die sie von ihm in Bezug auf die Mitgliedschaft bzw. den Rahmenvertrag erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Rahmenvertrages eingegangen ist.
16. INFORMATIONSPFLICHTEN
16.1 Der Kunde ist verpflichtet, tim stets auf aktuellem Stand bezüglich seiner Namens-, Adress- Kommunikationsverbindungs-, Führerschein- und Bankverbindungsdaten zu halten. Für Schäden und Folgeschäden, die aufgrund veralteter oder falscher Kundendaten entstehen, haftet der Kunde.
16.2 Kann der Kunde das Fahrzeug nicht am vorgesehenen Stellplatz zurückstellen, ist der Kunde verpflichtet, dies dem tim-Service-Center telefonisch und weiterer Folge mit Fotos per E-Mail mitzuteilen. Wird dieser Informationspflicht nicht nachgegangen, können die dafür entstandenen Kosten wie z.B. Parkgebühren, Ladegebühren, Abschleppgebühren etc. dem Kunden weiterverrechnet werden. Für die Bearbeitung wird eine Bearbeitungsgebühr gemäß der Gebührenpreisliste eingehoben.
17. ENTGELTE UND ABRECHNUNG
17.1 Der Kunde verpflichtet sich zur Bezahlung der anlässlich der Buchung bzw. bei Mietbeginn in der tim-App/Buchungsplattform angezeigten bzw. gemäß der zu diesem Zeitpunkt geltenden Gebührenpreisliste geltenden Gebühren sowie allfälliger sonstiger Kosten (wie z.B. für Verspätungen, Reinigung des Fahrzeugs usw). Sämtliche Preise, die dem Kunden in der Buchungsplattform während der Buchung angezeigt werden, stellen lediglich unverbindliche Schätzungen dar. Die Abrechnung erfolgt entsprechend der tatsächlichen Dauer (Stundentaktung) der jeweiligen Einzelmietverträge (somit entsprechend der Dauer ab gebuchtem Mietbeginn des Fahrzeugs bis zur
Beendigung der Fahrt durch Ablauf der gebuchten Nutzungsdauer und ordnungsgemäßer Fahrzeugrückgabe entsprechend diesen AGB bzw. nach den tatsächlich gefahrenen Kilometern).
17.2 Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung der Fahrten zum jeweiligen Tarif und zur Zahlung von allenfalls zusätzlich anfallenden Gebühren. Sämtliche Dienstleistungen von tim werden mit der monatlichen Rechnungsstellung sofort zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist tim dazu berechtigt, Mahngebühren einzuheben. tim behält sich vor, Zwischenabrechnungen zu stellen sowie bei
einer längeren Buchungsdauer den Betrag vor Mietbeginn in Rechnung zu stellen.
17.3 Beschwerden bezüglich der Rechnungslegung haben innerhalb von vierzehn Tagen nach der Rechnungslegung schriftlich (per E-Mail) zu erfolgen, widrigenfalls ist eine Rechnung als genehmigt anzusehen.
17.4 Unbeschadet davon, ob ein Kunde gemahnt wurde oder nicht, berechtigen unbezahlte Rechnungen tim dazu, die Fahrtenberechtigung ohne vorherige Information bis zur vollständigen Begleichung der offenen Rechnung zu sistieren.
17.5 Für Kunden, die den Nachweis des Besitzes eines Klimaticket Stmk oder Klimaticket Ö sowie Top-Ticket für Studierende rechtzeitig per E-Mail erbringen, entfallen die einmalige Registrierungsgebühr sowie die monatlichen Mitgliedsgebühren ab dem auf den Bezug eines der oben genannten Tickets folgenden Monat für den Zeitraum der Restlaufzeit. Diese Aktion ist bis auf Widerruf gültig. Vom Widerruf der Aktion werden bereits in Anspruch genommene Begünstigungen nicht berührt. Die kostenlose Mitgliedschaft endet mit dem Monat, in dem das oben genannte Ticket abläuft und geht in eine Vereinbarung entgeltliche Mitgliedschaft zu den oben genannten monatlichen Gebühren über. Sofern nach Ablauf des Tickets der Nachweis des Bestehens einer neuen Karte/eines neuen Tickets rechtzeitig per E-Mail erbracht wird und die Aktion bis zu diesem Zeitpunkt nicht widerrufen wurde, kann ab dem auf den Zeitpunkt der Nachweiserbringung folgenden Monat erneut eine unentgeltliche Mitgliedschaft für die Laufzeit der neuen Karte/des neuen Tickets in Anspruch genommen werden. Bereits
bezahlte Mitgliedsgebühren werden nicht refundiert.
18. DATENSCHUTZ
Die Datenschutzinformation des Anbieters, somit der Holding Graz – Kommunale Dienstleistungen GmbH, Andreas-Hofer-Platz 15, 8010 Graz, kann unter https://www.holding-graz.at/de/datenschutz/ abgerufen werden.
19. SONSTIGE BESTIMMUNGEN
19.1 Sowohl der Rahmenvertrag als auch die Einzelmietverträge unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts.
19.2 Gegenüber Unternehmern im Sinne des KSchG wird als Gerichtsstand das sachlich für den ersten Grazer Gemeindebezirk zuständige Gericht vereinbart. Gegenüber Verbrauchern wird der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Verbrauchers als Gerichtsstand vereinbart. Liegt der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Verbrauchers nicht in Österreich, so ist der Gerichtsstand der erste Grazer Gemeindebezirk.
19.3 Mündliche Nebenabreden bestehen keine. Rechtsgeschäftliche Erklärungen des Kunden betreffend Vertragsänderungen oder -ergänzungen bedürfen der Schriftform (E-Mail ist ausreichend).
19.4 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
19.5 Im Falle der Nutzung des Angebots der Energie Graz GmbH & Co KG (im Folgenden auch kurz „EGG“ genannt) gelten ausschließlich deren Vertragsbedingungen für die Nutzung der Ladestationen der EGG.