Hier finden Sie die Barrierefreiheitserklärungen für unsere Apps.
Die „GrazMobil“-App der Holding Graz – Kommunale Dienstleistungen GmbH enthält Anwendungsbereiche, die teilweise nicht bzw. noch nicht vollständig barrierefrei umgesetzt sind. Die Holding Graz – Kommunale Dienstleistungen GmbH ist jedoch bestrebt, die Funktionalität bestmöglich barrierefrei anzubieten.
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 15.05.2025 erstellt.
Feedback und Kontaktangaben
Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie bitte an barrierefrei@holding-graz
‚Schau auf Graz‘ ist bemüht, seine mobile Anwendung im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die mobile Anwendung ‚Schau auf Graz‘.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese mobile Anwendung ist mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vollständig vereinbar.
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 06.05.2025 erstellt.
Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von Holding Graz – Kommunale Dienstleistungen GmbH durchgeführten Selbstbewertung erstellt.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 06.05.2025 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Wenn Ihnen Mängel in der barrierefreien Gestaltung dieser App auffallen, wenden Sie sich bitte an:
[email protected]
„Graz Abfall“ ist bemüht, seine mobile Anwendung im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die mobile Anwendung ‚Graz Abfall‘.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese mobile Anwendung ist mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vollständig vereinbar.
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 06.05.2025 erstellt.
Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von Holding Graz – Kommunale Dienstleistungen GmbH durchgeführten Selbstbewertung erstellt.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 06.05.2025 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Wenn Ihnen Mängel in der barrierefreien Gestaltung dieser App auffallen, wenden Sie sich bitte an:
[email protected]
Die „Graz Wasser“-App der Holding Graz – Kommunale Dienstleistungen GmbH enthält Anwendungsbereiche, die teilweise nicht bzw. noch nicht vollständig barrierefrei umgesetzt sind. Die Holding Graz – Kommunale Dienstleistungen GmbH ist jedoch bestrebt, die Funktionalität bestmöglich barrierefrei anzubieten.
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde im Juni 2025 erstellt.
Feedback und Kontaktangaben
Bei Fragen, Wünschen oder Anregungen wenden Sie sich bitte an [email protected]
Die tim-App der Holding Graz – Kommunale Dienstleistungen GmbH enthält Anwendungsbereiche, welche teilweise nicht bzw. noch nicht vollständig barrierefrei umgesetzt sind. Die Holding Graz – Kommunale Dienstleistungen GmbH ist aber weiterhin bestrebt, die Funktionalität bestmöglich barrierefrei anzubieten.
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 15.05.2025 erstellt.
Feedback und Kontaktangaben
Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie bitte an barrierefrei@holding-graz
Falls für Sie die Antwort aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufriedenstellend ist, können Sie eine Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) richten. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Die Beschwerden werden von der FFG geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, beziehen. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, wird die FFG Handlungsempfehlungen aussprechen und Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel vorschlagen.
Barrierefreiheitsbeauftragte der Holding Graz ist Ing. Sonja Marath
Bei Wünschen, Beschwerden oder Anregungen wenden Sie sich bitte an [email protected]