Die Holding Graz – Kommunale Dienstleistungen GmbH ist bemüht, ihre Website mit der URL holding-graz.at sowie dem GrazGutschein-Onlineshop mit der URL grazgutschein.holding-graz.at im Einklang mit dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen sowie auch mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) und dem Steiermärkisches Web-Zugangs-Gesetzes (StWZG) zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden harmonisierten Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.
Die Website holding-graz.at und der GrazGutschein-Onlineshop grazgutschein.holding-graz.at erreichen im Allgemeinen einen sehr hohen Level der Barrierefreiheit. Dies belegt die Zertifizierung mit dem österreichischen WACA-Zertifikat in Silber, siehe https://waca.at/zertifikate
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Einige wenig relevante Bilder und Grafiken haben keine (ausreichende) Textalternative (WCAG 1.1.1 Nicht-Text-Inhalt). Die Überschriftenstruktur ist nicht in allen Fällen aussagekräftig (WCAG 1.3.1 Info und Beziehungen). Checkboxen und Radio Buttons bei den Formularen haben keine optimale Fehlererkennung (WCAG 3.3.1 Fehlererkennung).
Die Website ist aber mit aktuellen assistierenden Technologien wie zum Beispiel Screenreadern kompatibel.
Videos sind gehostet und veröffentlicht in der Video-Plattform „YouTube“. Es ist nicht möglich, die geforderten Audiobeschreibungen oder eine textuelle Alternative zur Verfügung zu stellen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.3 und 1.2.5 (Audiodeskription oder Medienalternative) nicht erfüllt. Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.
Diese Erklärung wurde am 05.08.2025 erstellt.
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem Barrierefreiheitsgesetz bzw. Web-Zugänglichkeits-Gesetz erfolgte in Form eines Fremdtests nach WCAG 2.2 im Konformitätslevel AA im Juli 2025. Überprüft wurden die Startseite, die Suchfunktion und ein exemplarisches Ergebnis, die Kontaktmöglichkeit und 10 weitere Unterseiten sowie der gesamte Bestellprozess des Onlineshops im Zuge der WACA-Zertifizierung, siehe Auditberichte der Website (https://einreichportal.waca.at/index.php/report/html?id=2347) und des Onlineshops ( https://einreichportal.waca.at/index.php/report/html?id=5118).
Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen.
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an [email protected]
Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Unterseite unserer Webseite an.
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Marktüberwachungsstelle des BaFG wenden. Diese nimmt Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Diese Beschwerden werden von der Marktüberwachungsstelle dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Barrierefreiheitsgesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen beziehen.