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Eli­sa­bethi­ner­gas­se wird neu ge­stal­tet

Im Zeitraum von 30. März bis 30. Oktober 2026 finden in der Elisabethinergasse umfassende Bau- und Sanierungsarbeiten statt. Ziel ist es, die Infrastruktur zu modernisieren, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum nachhaltig zu verbessern.

Eine Straßenkreuzung in Graz mit Gebäuden und einer Tankstelle im Hintergrund.
© Holding Graz

Neuer Glanz für die Elisabethinergasse:

In der Elisabethinergasse werden bis Ende Oktober 2026 umfangreiche Arbeiten durchgeführt, die die Infrastruktur dort deutlich verbessern wird.

Öffentlicher Verkehr:

  • Neugestaltung und Errichtung von zwei Haltestellen (Linien 40, 67 und N3): Modernere, barrierefreie Haltestellen verbessern Komfort und Sicherheit für alle Fahrgäste.

Straßenraum & Mobilität:

  • Sanierung der Fahrbahn und Gehsteige: Eine erneuerte Oberfläche sorgt für mehr Sicherheit, bessere Befahrbarkeit und ein gepflegtes Erscheinungsbild.
  • Anpassung der Verkehrslichtsignalanlage im Kreuzungsbereich: Die Ampelanlage wird technisch und verkehrlich optimiert, um das Unfallrisiko zu minimieren.

Grünraum & Stadtbild:

  • Neugestaltung des Grünraums: Mehr Grünflächen und eine attraktivere Gestaltung steigern die Aufenthaltsqualität und verbessern das Mikroklima.

Leitungs- und Infrastrukturarbeiten:

  • Erneuerung der Fernwärmeleitungen: Für eine sichere und effiziente Energieversorgung.
  • Erneuerung des Kanals: Modernisierte Entwässerungssysteme erhöhen die Betriebssicherheit und schützen vor Schäden.
  • Erneuerung der Wasserleitungen: Für eine zuverlässige Versorgung mit Trinkwasser.
  • Neuverlegung von Stromleitungen: Zur Verbesserung der Versorgungssicherheit und Vorbereitung auf zukünftige Anforderungen.
  • Erneuerung der Straßenbeleuchtung: Moderne Beleuchtung erhöht Sicherheit und Energieeffizienz.

Bauzeitraum:

  • 30.3. bis 30.10.2026

Auswirkungen auf den motorisierten Individualverkehr:

  • Es wird Sperren und Umleitungen geben. Die Elisabethinergasse bleibt jedoch während der gesamten Bauzeit einspurig Richtung Norden befahrbar.

Baustelleninfo auf einen Blick

Ein Bus der Graz Linien biegt in Kreuzung ein. Im Display steht "Graz Linien".
© Holding Graz/Lupi Spuma

Umleitung der Linien 40, 67 und N3:

Aufgrund der Arbeiten ist die Elisabethinergasse von 30. März bis 30. Oktober 2026 Richtung Norden eine Einbahn. Die Buslinien 40, 67 und N3 werden daher ab Roseggerhaus stadteinwärts umgeleitet:

  • Die Linien 40 und N3 fahren ab „Roseggerhaus“ entlang der Straßenbahnstrecke über Annenstraße – Vorbeckgasse – Belgiergasse – Andreas-Hofer-Platz – Neutorgasse in die Radetzkystraße und weiter zum Jakominiplatz.
  • Die Linie 67 fährt ebenfalls über die Neutorgasse und dann weiter über Radetzkystraße – Radetzkybrücke – Brückenkopfgasse zum Griesplatz und weiter wie bisher zur Endstation „Dr. Renner Schule“.
  • Die Haltestelle „Elisabethinergasse“ (Linien 40, 67 und N3 Richtung Roseggerhaus) wird in der Rösselmühlgasse vor der Kreuzung mit der Elisabethinergasse eingerichtet.

Öffi-Infos auf einen Blick:

FAQ zu den Bau­ar­bei­ten

  • In der Elisabethinergasse werden bis Ende Oktober 2026 umfangreiche Arbeiten durchgeführt, die die Infrastruktur dort deutlich verbessern wird.

    Das wird getan:

    • Zwei neu gestaltete Haltestellen werden errichtet.
    • Die Fahrbahn und die Gehsteige werden saniert.
    • Der Grünraum vor Ort wird aufgewertet.
    • Die Fernwärmeleitung wird erneuert.
    • Der Kanal wird saniert.
    • Die Wasserleitungen werden erneuert.
    • Die Stromleitungen werden erneuert.
    • Die Ampelanlage im Kreuzungsbereich wird erneuert.
    • Die Straßenbeleuchtung wird erneuert.
  • 30.3. bis 30.10.2026

  • Ja, es wird Sperren und Umleitungen geben. Die Elisabethinergasse bleibt jedoch während der gesamten Bauzeit einspurig Richtung Norden befahrbar (siehe Bauphasenplan).

  • Es wird lokale Umleitungen geben.

  • Es werden 2 Ersatzhaltestellen in unmittelbarer Nähe errichtet.

  • Im Wesentlichen ja, es kann jedoch zeitlich stark begrenzt, zu Einschränkungen während der Errichtung der Gehsteige kommen. Dies geschieht in Abstimmung mit den betroffenen Anrainer:innen (sämtliche Zugänge und Zufahrten sind im Bauphasenplan genau ersichtlich).

  • Ja, im üblichen Ausmaß einer Baustelle