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Schüler:innen- und Lehr­lings­frei­fahrt

Diese Tickets gelten für Fahrten von der und zur Schule bzw. von der und zur Lehrstelle.
19,60 €
Schule/Lehre (nur Zahlungsbestätigung)

Wichtige Info zum Online-Kauf

Die Zahlungsbestätigung ist online über die digitalestadt.graz.at (Link unterhalb) erhältlich.

Die Zahlungsbestätigung ist über die Plattform „Digitale Stadt Graz“ unter dem Link https://digitaleformulare.graz.at/fs-hol/start.do?generalid=HOL_ZB_SLT erhältlich.

Infos zum Ticket:

Das Schüler:innen-Ticket bzw. das Lehrlings-Ticket ist der „Freifahrausweis“ für alle Schüler:innen bzw. Lehrlinge, die regelmäßig
mit Verbundlinien zur Schule oder Lehrstelle fahren. Dafür ist pro Schuljahr bzw. Lehrjahr ein Selbstbehalt von 19,60 Euro zu
bezahlen.

Wo gilt das Ticket?

Innerhalb der Tarifzone Graz (101) für die aufgedruckte Strecke. Auf dieser Strecke dürfen alle verfügbaren städtischen Linien mit ein- und zweistelligen Liniennummern benützt werden.

Wie lange gilt das Schüler:innen-Ticket?

Das Ticket gilt während des gesamten Schuljahres an Werktagen von Montag bis Samstag. Es gilt auch in den „kleinen Ferien (Weihnachten, Semester, Ostern, Herbst). An Sonn- und Feiertagen und in den Sommerferien ist das Ticket nicht gültig. Eine Aufzahlung auf das Top-Ticket ist jederzeit auch nachträglich möglich.

Wie lange gilt das Lehrlings-Ticket?

Das Ticket gilt während des gesamten Lehrjahres an Werktagen von Montag bis Samstag. In Einzelfällen – sofern für die Lehre erforderlich – ist das Ticket auch an Sonn- und Feiertagen gültig (z. B. Lehre im Gastgewerbe). Eine Aufzahlung auf das Top-Ticket ist jederzeit auch nachträglich möglich.

Wer hat Anspruch auf das Ticket?

Das Ticket erhalten alle Schüler:innen und Lehrlinge unter 24 Jahren. Es muss für sie die österreichische Familienbeihilfe bezogen werden. Der Hauptwohnsitz oder die Schule/Lehrstelle muss in der Steiermark liegen.

Schüler:innen müssen an mindestens vier Tagen pro Woche in die Schule fahren. Die Schule muss das Öffentlichkeitsrecht besitzen.
Lehrlinge müssen an mindestens drei Tagen pro Woche zur Lehrstelle fahren. Lehrlinge müssen in einem anerkannten Lehrverhältnis stehen oder an einer übrigen Ausbildungsform nach dem Berufsausbildungsgesetz teilnehmen. Weiters sind Teilnehmer:innen am Freiwilligen Sozialjahr und Umweltjahr berechtigt.

Wo bekommt man das Ticket?

Online

Oder via Bestellformular im Mobilitäts- und Vertriebscenter.

  • 1.) Bestellformular holen: Das Bestellformular kann bei der Schule oder Lehrstelle geholt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, dieses Formular unten als PDF herunterzuladen und auszudrucken.
  • 2.) Bestellformular ausfüllen und bestätigen lassen: Das Bestellformular ist vollständig auszufüllen und das entsprechende Ticket anzukreuzen. Es ist immer die genaue Einstiegshaltestelle im Wohnort und die Ausstiegshaltestelle am Schulort anzugeben. Zusätzlich sind die benützten Verkehrsunternehmen und die Linien einzutragen. Das ausgefüllte Formular ist dann von der Schule oder vom Lehrbetrieb zu bestätigen.
  • 3.) Ticket bezahlen: Entweder im Mobilitäts- und Vertriebscenter, in der Jakoministraße 1, 8010 Graz – dort kann auch gleich der 4. Schritt erledigt werden oder in weiteren Ausgabestellen in der Steiermark. Bitte unbedingt den Zahlungsbeleg aufbewahren.
  • 4.) Ticket erhalten: Zum Schluss ist das bestätigte Bestellformular, der Zahlungsbeleg und ein aktuelles Passfoto z. B. im Mobilitäts- und Vertriebscenter beim Express-Service abzugeben. Das Ticket wird dann innerhalb von 3 Wochen per Post zugestellt.

Was ist sonst noch wichtig?

Das Ticket ist nicht retournierbar. Bei Verlust eines Tickets mit Lichtbild wird gegen Nachweis einer Verlustanzeige und 10 Euro Entgelt für die Ersatzausstellung ein Ersatzticket ausgestellt.