Damit du ohne Wartezeiten und Schlange zu stehen zu deiner SchülerInnen- oder Lehrlingsfreifahrt kommst, holen die Verkehrsunternehmen der Verbundlinie die Bestellformulare mit Foto und Zahlungsbeleg in der Schule ab. Nach Bearbeitung werden die fertigen Tickets in die Schule gebracht.
Der Selbstbehalt kann bequem online eingezahlt werden. Bezahlen kann man im Onlineshop nur mit Kreditkarte. Den PDF-Ausdruck bitte zum Bestellformular legen und zusammen ins Kuvert geben.
Bei den Daten zur Person ist der Name des Schülers/der Schülerin bzw. des Lehrlings einzugeben.
Als SchülerIn oder Lehrling in der Steiermark bekommt man gegen Abgabe seines Freifahrtsantrages einen einheitlichen Verbund-Freifahrtausweis für den Linienverkehr zwischen Wohn- und Schulort.
Wo gilt das Ticket?
Zwischen Wohn- und Schulort (muss im Antrag eingegeben werden)
Wie lange gilt das Ticket?
SchülerInnen: Der Fahrausweis gilt grundsätzlich während des gesamten Schuljahres an allen Werktagen. D. h. auch in den Weihnachts-, Semester-, Oster- und Pfingstferien, nicht jedoch an Sonn- und Feiertagen und in den Sommerferien. (Mit der Aufzahlung auf das Top-Ticket kann man seinen Freifahrausweis zur Netzkarte für die ganze Steiermark machen. Das Top-Ticket ist von 1. September bis zum 30. September des Folgejahres an allen Wochentagen und auch in den Sommerferien gültig.)
Lehrlinge: Lehrlingsfreifahrausweise gelten während des aufgedruckten Geltungszeitraumes von Montag bis Samstag – in der Regel ein Lehrjahr. Bei Bestätigung durch den Lehrbetrieb, dass auch an Sonn- und Feiertagen zur Ausbildungsstätte gefahren wird, kann der Ausweis auch für diese Tage ausgestellt werden. Bei BerufsschülerInnen kann die zeitliche Gültigkeit auf einzelne Tage eingeschränkt sein.
Wer hat Anspruch auf die Freifahrt?
SchülerInnen:
Lehrlinge:
Lehrlinge, die nicht österreichische StaatsbürgerInnen oder EWR-/EU-BürgerInnen sind, müssen den Familienbeihilfebezug durch eine Bestätigung des Finanzamtes nachweisen.
Was kostet das Ticket?
19,60 Euro/Jahr
Wie bekommt man den Freifahrausweis?
Achtung: Die spätere Aufzahlung auf das Top-Ticket ist nur mit neuem Antrag sowie erneutem Schulstempel möglich! (Ausweis wird neu ausgestellt)