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Schüler:innen- und Lehr­lings­frei­fahrt

ACHTUNG: Verkauf nur für das Schul-/Lehrjahr 2023/2024 (gültig ab 1.9.2023). Diese Tickets gelten für Fahrten von der und zur Schule bzw. von der und zur Lehrstelle.
19,60 €
Schule/Lehre (nur Zahlungsbestätigung)

WICHTIG:

Die im Warenkorb angegebene Gültigkeit (derzeit 2 Monate ab Kauf) bezieht sich auf die Ausdrucksmöglichkeit im Online-Shop und nicht auf die Gültigkeit der Zahlungsbestätigung, welche immer für das Schul-/Lehrjahr 2023/2024 (ab 1.9.2023) gültig ist!

 

Damit du ohne Wartezeiten und Schlange zu stehen zu deiner Schüler:innen- oder Lehrlingsfreifahrt kommst, holen die Verkehrsunternehmen der Verbundlinie die Bestellformulare mit Foto und Zahlungsbeleg in der Schule ab. Nach Bearbeitung werden die fertigen Tickets in die Schule gebracht.

Der Betrag kann bequem online eingezahlt werden. Bezahlen kann man im Onlineshop mit Kreditkarte oder EPS-Zahlung. Den PDF-Ausdruck bitte zum Bestellformular legen und zusammen ins Kuvert geben.

Bei den Daten zur Person ist der Name des Schülers/der Schülerin bzw. des Lehrlings einzugeben.

Weitere Infos zur Schüler:innen- und Lehrlingsfreifahrt findest du unterhalb.

Infos zum Ticket:

Als Schüler:in oder Lehrling in der Steiermark bekommt man gegen Abgabe seines Freifahrtsantrages einen einheitlichen Verbund-Freifahrtausweis für den Linienverkehr zwischen Wohn- und Schulort.

Wo gilt das Ticket?

Zwischen Wohn- und Schulort (muss im Antrag eingegeben werden)

Wie lange gilt das Ticket?

Schüler:innen: Der Fahrausweis gilt grundsätzlich während des gesamten Schuljahres an allen Werktagen. D. h. auch in den Weihnachts-, Semester-, Oster- und Pfingstferien, nicht jedoch an Sonn- und Feiertagen und in den Sommerferien. (Mit der Aufzahlung auf das Top-Ticket kann man seinen Freifahrausweis zur Netzkarte für die ganze Steiermark machen. Das Top-Ticket ist von 1. September bis zum 30. September des Folgejahres an allen Wochentagen und auch in den Sommerferien gültig.)

Lehrlinge: Lehrlingsfreifahrausweise gelten während des aufgedruckten Geltungszeitraumes von Montag bis Samstag – in der Regel ein Lehrjahr. Bei Bestätigung durch den Lehrbetrieb, dass auch an Sonn- und Feiertagen zur Ausbildungsstätte gefahren wird, kann der Ausweis auch für diese Tage ausgestellt werden. Bei Berufsschüler:innen kann die zeitliche Gültigkeit auf einzelne Tage eingeschränkt sein.

Wer hat Anspruch auf die Freifahrt?

Schüler:innen:

  • zu Beginn des Schuljahres darf das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet sein
  • müssen österreichische Familienbeihilfe beziehen
  • müssen an mindestens vier Tagen/Woche (Ausnahme: Berufsschüler:innen bei tageweisem Besuch der Berufsschule) von und zu einer Schule mit Öffentlichkeitsrecht mit Öffis fahren

Lehrlinge:

  • bekommen einen Freifahrausweis bis zum Ende jenes Monats, in dem das 24. Lebensjahr vollendet wurde
  • müssen österreichische Familienbeihilfe beziehen
  • müssen an mindestens drei Tagen in der Woche mit Öffis fahren
  • müssen in einem anerkannten Lehrverhältnis stehen
  • oder an einem Programm nach dem Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz
  • oder einer Vorlehre nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) absolvieren
  • oder eine Ausbildung gemäß §30 BAG bei einer vom AMS beauftragten Bildungseinrichtung besuchen

Was kostet das Ticket?

19,60 Euro/Jahr

Wie bekommt man den Freifahrausweis?

  • Zuerst Antragsformular besorgen (entweder hier als Download oder bei Schule oder Lehrbetrieb)
  • Antrag ausfüllen und bei Schule oder Lehrbetrieb bestätigen lassen
  • Den bestätigten Antrag mit Foto im Mobilitäts- und Vertriebscenter abgeben und dort gleich den Selbstbehalt bzw. das Top-Ticket bezahlen.

Achtung: Die spätere Aufzahlung auf das Top-Ticket ist nur mit neuem Antrag sowie erneutem Schulstempel möglich! (Ausweis wird neu ausgestellt)

Bestellen kann man das Ticket hier (Lehrlinge) oder hier (Schüler:innen). Auf den Seiten finden Sie auch die Infos zur Aufzahlung auf das Top-Ticket.