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Was tun bei Was­ser im Kel­ler?

Hier finden Sie alle Infos zum Thema „Wasser im Keller“!

Ein Kanalarbeiter klettert lächelnd einen Schacht nach oben
© Joel Kernasenko

Die Gefahr durch Rückstau aus dem Kanalnetz:

  • Immer wieder erfahren Hausbesitzer:innen, dass nach heftigen Gewitterregen Keller und andere tiefliegende Räume überflutet werden. Dies liegt meist daran, dass die Kellerräume der betroffenen Gebäude nur ungenügend gegen Rückstau gesichert oder vorhandene Sicherheitseinrichtungen nicht funktionsfähig sind.
  • Durch das Eindringen von Abwasser aus dem Kanal in Kellerräume (über Waschbecken, Gullys, Waschmaschine usw.) entstehen oft sehr große Schäden. Vorräte, Einrichtungsgegenstände und Elektrogeräte werden zerstört, Keller durch das Wasser verschmutzt und beschädigt. Befinden sich Heizöltanks in den überfluteten Räumen, so kommt eine weitere ernsthafte Gefahr hinzu: Auslaufendes Heizöl kann in die Kanalisation gelangen und schwere Umweltschäden sowie Störungen im Kanalnetz und in der Kläranlage verursachen.

Wodurch entsteht Rückstau im Kanalnetz

  • Das Grazer Stadtgebiet wird überwiegend im Mischsystem entwässert. Das bedeutet, dass für Schmutzwasser und Regenwasser ein gemeinsames Kanalnetz vorhanden ist. Dieses Kanalnetz ist nicht darauf ausgerichtet, dass es jeden Starkregen oder Wolkenbruch vollständig aufnehmen kann.
  • Die Rohre der Kanalisation wären sonst so groß und teuer, dass die Bürger:innen, die die Kosten der Abwasserableitung über die Gebühren bezahlen müssen, unvertretbar hoch belastet würden. Deshalb wird bei selteneren, starken Regenfällen ganz bewusst eine kurzzeitige Überlastung des Kanalnetzes in Kauf genommen. Der dadurch entstehende Rückstau im öffentlichen Kanal wirkt sich entsprechend auf die Anlagen der Grundstückseigentümer aus.
  • Das Auftreten von Rückstau im Kanalnetz ist also kein Planungsfehler, sondern muss im Interesse einer wirtschaftlich vertretbaren Abwasserentsorgung hingenommen werden, zumal es einfache, wirkungsvolle Mittel gibt, sich vor Überflutung von Kellern und anderen tiefgelegenen Räumen zu schützen.

Was ist zu beachten?

  • Alle Räume und Hofflächen, die unter der Rückstauebene liegen, müssen gegen eindringendes Abwasser gesichert werden.
  • Die Hauseigentümer:innen sind in eigener Verantwortung dazu verpflichtet, alle Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene mit geeigneten Sicherungen zu versehen und diese betriebsfähig zu halten. Die maßgebliche Rückstauebene ist in der Regel die Straßenhöhe an der Anschlussstelle plus 10 cm. Bis zu dieser Höhe kann das Wasser in der Kanalisation ansteigen, sodass alle unterhalb liegenden Räume und Flächen gegen Rückstau zu sichern sind.
  • Auch wenn es bei Ihrer Liegenschaft noch nie zu einem Rückstau gekommen ist, kann nicht darauf vertraut werden, dass dies auch für alle Zukunft so bleiben wird. Baumaßnahmen, kurzfristige Kanalverstopfungen und andere unvorhersehbare Ereignisse können ‐ auch bei Anschluss an einen Schmutzwasserkanal ‐ sehr wohl die bisherige Situation ändern.
  • Hinweis: Bitte nehmen Sie folgende Hinweise in Ihrem eigenen Interesse ernst. Nur bei ihrer Beachtung ist ein sicherer Schutz Ihres Eigentums gegen Rückstau bzw. Schäden durch Überflutungen gegeben.

Wie kann ich mich vor Rückstau sichern?

  • WC-Anlagen: Fällt in tiefgelegenen Räumen Abwasser aus WC‐Anlagen an, muss es im Allgemeinen mittels einer Hebeanlage über die Rückstauebene gehoben werden. Rückstauverschlüsse dürfen nur dann eingesetzt werden, wenn bei kleinem Benutzerkreis (z.B. im Einfamilienhaus) oberhalb der Rückstauebene bereits ein WC mit direktem Anschluss vorhanden ist.
  • Sonstige Ablaufstellen im Gebäude: Grundsätzlich ist für alle unter der Rückstauebene liegenden Ablaufstellen (z.B. Waschbecken, Gullys, Waschmaschine) eine Hebeanlage die geeignetste Sicherung.
  • Einzelne, selten benützte Entwässerungsgegenstände (ausgenommen WCs) können mit Rückstaudoppelverschlüssen gesichert werden. Diese Rückstausicherungen sind jedoch nur solange wirksam, als sie regelmäßig gewartet und richtig bedient werden. Die Wartungs‐ und Bedienungsanleitungen der Hersteller sind zu beachten!
  • Bei älteren Bauarten darf der mit der Hand zu betätigende (Not‐)Verschluss nur zum Wasserablauf geöffnet werden. Um eine größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten, sollte man auch bei neueren Modellen ähnlicher Weise verfahren. Die Bedienungsanleitung ist zu beachten! Bei längerer Abwesenheit (Urlaub etc.) soll der Notverschluss in jedem Fall geschlossen werden.
  • Rückstauverschlüsse dürfen nur in Abwasserableitungen für Ablaufstellen unter der Rückstauebene eingebaut werden. Das Abwasser aus Obergeschossen und das oberhalb der Rückstauebene anfallende Regenwasser muss ungehindert ablaufen können. Auf keinen Fall darf der Rückstauverschluss in den Revisionsschacht vor dem Haus eingebaut werden. Er würde sonst bei Rückstau die gesamte Entwässerungsanlage absperren.
  • Schächte Reinigungsöffnungen: Liegen bei Schächten außerhalb von Gebäuden die Deckel unterhalb der Rückstauebene, so sind diese Deckel druckwasserdicht auszuführen. Innerhalb von Gebäuden müssen Reinigungsöffnungen unterhalb der Rückstauebene dauerhaft dicht sein.
  • Kellertreppen, Kellerlichtschächte: Niederschlagswässer, die im Bereich von außenliegenden Kellerabgängen, Lichtschächten etc. anfallen, können im Regelfall versickern. Wo dies nicht möglich ist, ist der Ablauf über einen Rückstauverschluss an die Hauskanalanlage anzuschließen. Um das Eindringen von Wasser zu verhindern, ist immer eine Schwelle von 10 – 15 cm Höhe an der Kellertür notwendig. Auch Kellerlichtschächte sollten um dieses Maß über das umgebende Gelände hochgezogen werden.
  • Hofflächen, Garageneinfahrten: Liegen solche Flächen unterhalb der Rückstauebene, ist bei Anschluss an die Hauskanalanlage im freien Gefälle Folgendes zu beachten: Bei Rückstau kann auf Grund der geschlossenen Rückstausicherung das Niederschlagswasser nicht abfließen, die Fläche wird überflutet. Kann dies nicht hingenommen werden oder besteht die Gefahr, dass (z.B. über Kellerfenster) benachbarte Räume überschwemmt werden, ist eine Entwässerung über eine automatisch arbeitende Hebeanlage erforderlich.

Hinweis: Sollten Sie allgemeine Fragen zum Thema Rückstau haben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter:innen der Graz Wasserwirtschaft. Diese können Ihnen auch Auskunft darüber geben, welche einschlägige Normen zu beachten sind.

Kom­pe­tenz­zen­trum Was­ser­wirt­schaft

Bei speziellen Fragen zur Rückstausicherung ihrer Liegenschaft wenden Sie sich bitte an einen Fachbetrieb für sanitäre Anlagen.