Für Glasverpackungen gibt es zwei Sammelbehälter.
Für Glasverpackungen gibt es zwei Sammelbehälter. In den Sammelbehälter mit weißem Deckel und Aufschrift „Weißglas“ gehören ausschließlich Verpackungen aus farblosem Glas; in den Sammelbehälter mit grünem Deckel und Aufschrift „Buntglas“ gehören Verpackungen aus gefärbtem Glas.
Was gehört zu Glasverpackungen?
Leere Verpackungen aus Glas (ohne Verschluss), getrennt nach Buntglas und farblosem Glas wie
- Einwegflaschen (z. B. Wein-, Spirituosen- oder Fruchtsaftflaschen)
- Lebensmittelgläser (z. B. Marmeladegläser, Gurkengläser u. Ä.)
- Glasbehälter (z. B. Kosmetikverpackungen wie Parfumflakons oder Arzneimittelverpackungen aus Glas)
Was gehört nicht zu Glasverpackungen?
- Fensterglas
- Spiegel
- Bleikristallglas
- Glühbirnen
- Leuchtstoffröhren
- Energiesparlampen
- Keramikwaren
(z. B. Ton-, Porzellan-, Steingutwaren) - Glasgeschirr
Richtig trennen
- Bei Überfüllung der Sammelbehälter bringen Sie bitte Glasverpackungen zur nächstgelegenen Sammelstelle
- Keine Flaschen neben die Behälter stellen – Verletzungsgefahr!
- Beim Einwerfen bitte die Ruhezeiten beachten: Mo. bis Fr.: 19.00 bis 7.00 Uhr; Sa., 19.00 bis 07.00 und 12.00 bis 15.00 Uhr, So. und Feiertag: Ganztägig
- Flaschen u. Ä. beim Einwerfen nicht zerschlagen, sondern legen
- Glasverpackungen bitte restentleert (d. h. tropffrei, rieselfrei, pinselrein, spachtelrein) in den Sammelbehälter geben.
- Ehe Flaschen u. Ä. in den Sammelbehälter geworfen werden, Schraubverschlüsse, Bleischleifen und Kapseln aus Metall entfernen und diese in den Sammelbehälter für Metallverpackungen werfen; Plastikverschlüsse in den Sammelbehälter für Leichtverpackungen.
- Auch leicht eingefärbte Glasverpackungen gehören zum Buntglas!
- Mehrwegflaschen bzw. Pfandflaschen gehören zurück zum Handel, damit sie wiederbefüllt werden können.
Wo erhält man einen Sammelbehälter?
- Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Holding Graz | Abfallwirtschaft beraten Sie gerne.
Wer kann einen Sammelbehälter beantragen?
- Es ist kein Antrag notwendig, da Sammelbehälter auf öffentlichem Gut aufgestellt sind.
- Aufstellung in Siedlungen; in diesem Fall kann ein Antrag durch den Liegenschaftseigentümer oder die bevollmächtigte Hausverwaltung erfolgen, jedoch besteht kein Anspruch auf eine Aufstellung von Behältern
- Den Online-Antrag zur Aufstellung finden Sie unterhalb!
Wo wird ein Sammelbehälter aufgestellt?
- Flächendeckend auf öffentlichem Gut
- bei Siedlungen im Siedlungsbereich
- im Innenstadtbereich auch in Häusern oder Innenhöfen
Online-Formular zur Bestellung eines Sammelbehälters bzw. für Änderungen:
Das Formular finden Sie auf der Plattform "Digitale Stadt Graz"!
Infos zur Glasverpackungssammlung: