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Glas­ver­pa­ckun­gen

Für Glasverpackungen gibt es zwei Sammelbehälter. In den Sammelbehälter mit weißem Deckel und Aufschrift „Weißglas“ gehören ausschließlich Verpackungen aus farblosem Glas; in den Sammelbehälter mit grünem Deckel und Aufschrift „Buntglas“ gehören Verpackungen aus gefärbtem Glas.

Zwei Tonnen für Glasmüll und eine Tonne für Leichtverpackungen stehen auf einem öffentlichen Sammelplatz
© achtzigzehn/Hinterleitner

Was in die Tonne soll:

Leere Verpackungen aus Glas (ohne Verschluss), getrennt nach Buntglas und farblosem Glas wie

  • Einwegflaschen (z. B. Wein-, Spirituosen- oder Fruchtsaftflaschen)
  • Lebensmittelgläser (z. B. Marmeladegläser, Gurkengläser u. Ä.)
  • Glasbehälter (z. B. Kosmetikverpackungen wie Parfumflakons oder Arzneimittelverpackungen aus Glas)

Was nicht in die Tonne darf:

 

  • Fensterglas
  • Spiegel
  • Bleikristallglas
  • Glühbirnen
  • Leuchtstoffröhren
  • Energiesparlampen
  • Keramikwaren
    (z. B. Ton-, Porzellan-, Steingutwaren)
  • Glasgeschirr

Infos & Tipps

Richtig trennen:

  • Bei Überfüllung der Sammelbehälter bringen Sie bitte Glasverpackungen zur nächstgelegenen Sammelstelle
  • Keine Flaschen neben die Behälter stellen – Verletzungsgefahr!
  • Beim Einwerfen bitte die Ruhezeiten beachten: Mo. bis Fr.: 19.00 bis 7.00 Uhr; Sa.: 19.00 bis 07.00 und 12.00 bis 15.00 Uhr, So. und Feiertage: ganztägig
  • Flaschen u. Ä. beim Einwerfen nicht zerschlagen, sondern legen
  • Glasverpackungen bitte restentleert (d. h. tropffrei, rieselfrei, pinselrein, spachtelrein) in den Sammelbehälter geben.
  • Ehe Flaschen u. Ä. in den Sammelbehälter geworfen werden, Schraubverschlüsse, Bleischleifen und Kapseln aus Metall entfernen und diese in den Sammelbehälter für Metallverpackungen werfen; Plastikverschlüsse in den Sammelbehälter für Leichtverpackungen.
  • Auch leicht eingefärbte Glasverpackungen gehören zum Buntglas!
  • Mehrwegflaschen bzw. Pfandflaschen gehören zurück zum Handel, damit sie wiederbefüllt werden können.

Wo erhält man einen Sammelbehälter?

  • Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Holding Graz Abfallwirtschaft beraten Sie gerne.

Kontakt: 

Online-Formular zur Bestellung eines Sammelbehälters bzw. für Änderungen:

Das Formular finden Sie auf der Plattform „Digitale Stadt Graz“!

Wer kann einen Sammelbehälter beantragen?

  • Es ist kein Antrag notwendig, da Sammelbehälter auf öffentlichem Gut aufgestellt sind.
  • Aufstellung in Siedlungen; in diesem Fall kann ein Antrag durch den Liegenschaftseigentümer oder die bevollmächtigte Hausverwaltung erfolgen, jedoch besteht kein Anspruch auf eine Aufstellung von Behältern
  • Den Online-Antrag zur Aufstellung finden Sie unterhalb!

Wo wird ein Sammelbehälter aufgestellt?

  • Flächendeckend auf öffentlichem Gut
  • bei Siedlungen im Siedlungsbereich
  • im Innenstadtbereich auch in Häusern oder Innenhöfen

Un­se­re Ta­ri­fe

Graz Abfall-App

Wann kommt die Müllabfuhr, wie trennt man Müll richtig, was darf in die Tonne, was nicht? Diese Fragen beantwortet unsere Gratis-App "Graz Abfall" - dazu gibt es laufend News aus der Abfallwirtschaft direkt aufs Smartphone!