Bei der Errichtung von Gebäuden und Wohnhäusern ist bereits in der Planungsphase Rücksicht auf die Entsorgungssituation zu nehmen.
Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben müssen Abfälle direkt auf der Liegenschaft, wo sie anfallen, gesammelt und entsorgt werden. Im PDF unten geben wir einen Überblick über die wichtigsten Kriterien für die Planung von Müllräumen und Abfallbehälterstandplätzen.
Die Vorgaben richten sich in erster Linie nach den zu errichtenden Wohneinheiten und müssen bei der Planung anhand der ÖNORM S 2025 – Aufstellungsplätze für Abfallsammelbehälter, von ArchitektInnen und BauherrInnen berücksichtigt werden. Weiters gilt die Grazer Abfuhrordnung.
Gewerbebetriebe sind verpflichtet, ihre Liegenschaften für die Sammlung und Entsorgung von gemischten Siedlungsabfällen an die öffentliche Abfuhr der Holding Graz Abfallwirtschaft anzuschließen.
Zu den Informationen auf der Homepage der Servus Abfall geht es hier!