Bestehende Jahreskarten Graz, deren Gültigkeit über den 1. März 2023 hinausgehen, wurden automatisch per 1. März 2023 bis zum Laufzeitende zum KlimaTicket Steiermark Classic Graz aufgewertet.
Unbegrenzt mit Öffis durch die Steiermark fahren? Für Besitzer:innen einer „Jahreskarte Graz“ ist dies seit dem 1. März möglich. Denn an diesem Tag wurde aus der „Jahreskarte Graz“ automatisch das KlimaTicket Steiermark Classic Graz.
Der Hintergrund:
Das KlimaTicket Steiermark wurde dank höherer Förderung des Bundes ab März günstiger. Für das KlimaTicket Steiermark Classic Graz (gibt es, wie die „Jahreskarte Graz“ nur für Personen mit Hauptwohnsitz Graz), welches ja von der Stadt Graz zusätzlich gefördert wird, bedeutet dies eine kräftige Preissenkung von 480 Euro auf 368 Euro. Erstmals fördert die Stadt Graz auch die “KlimaTicket Steiermark”-Varianten “Jugend Graz”, “Senior Graz”, “Spezial Graz” mit 75 Euro. Diese Varianten sind damit zum günstigen Preis von 276 Euro erhältlich.
Der Umtausch:
Bestehende Jahreskarten Graz, deren Gültigkeit über den 1. März 2023 hinausgehen, wurden automatisch per 1. März 2023 bis zum Laufzeitende zum KlimaTicket Steiermark Classic Graz aufgewertet. Das Ticket wurde im Sinne des Umweltschutzes nicht ausgetauscht (außer bei übertragbaren Karten).
Welche Vorteile genießen Besitzer:innen des KlimaTicket Steiermark Classic Graz?
Personen mit Hauptwohnsitz Graz:
Einfach Förderantrag unten ausfüllen und ausdrucken (liegt auch im Mobilitäts- und Vertriebscenter auf) und Lichtbildausweis mitnehmen.
Personen mit Hauptwohnsitzen außerhalb von Graz:
Sie finden unterhalb ein Bestellformular (liegt auch im Mobilitäts- und Vertriebscenter auf). Füllen Sie dieses aus und nehmen sie es samt Foto mit. Alternativ kann auch am Schalter vor Ort ein Foto (kostenlos) angefertigt werden. Sie können das Formular (samt Foto) auch per Post oder Mail (Infos im Formular) abschicken – dieses wird dann innerhalb von 7 Werktagen zugeschickt.
Auch via „GrazMobil“-App können Sie das KlimaTicket Steiermark kaufen (Link im Teaser oberhalb).
ACHTUNG: Grazer:innen mit über den 1. März hinaus gültiger „Jahreskarte Graz“ müssen erst vor Ablauf der Gültigkeit ein „KlimaTicket Steiermark Classic Graz“ (oder dessen Varianten) beantragen – bis zum Ablauf der Karte gilt diese ja automatisch als KlimaTicket Steiermark.
Im PDF bzw. unterhalb finden Sie Antworten auf sämtliche Fragen rund um den Tausch.
Das KlimaTicket Steiermark ist die Bundesländer-Variante des KlimaTickets Österreich. Es können alle Züge (S-Bahn, Fernverkehr), Busse und Straßenbahnen im Gebiet des Verkehrsverbundes Steiermark zum Fixpreis uneingeschränkt benutzt werden. Das Ticket ist grundsätzlich nicht übertragbar und für zwölf Monate gültig. Die Vollpreisvariante (Classic) wird es auch als übertragbares Ticket geben.
Die Stadt Graz bietet Personen mit Hauptwohnsitz in Graz eine Förderung auf das KlimaTicket Steiermark an. Es ergeben sich daher noch weitere Varianten:
Im gesamten Verbundgebiet (inkl. Schloßbergbahn in Graz) und in den Tariferweiterungsbereichen, mit Ausnahme des Tariferweiterungsbereichs nach Wien.
Ja. Das KlimaTicket Steiermark kann bis zu 30 Tage im Vorhinein gekauft werden.
Ja. Ab 1. März 2023 entfallen die Halbjahres- und Jahreskarten, die geförderte Jahreskarte Graz sowie die Studienkarte für 4 Monate. Die Tarife für Stunden-, 24-Stunden-, Wochen- oder Monatskarten ändern sich nicht.
Ja. Ab 1. März 2023 entfällt das P+R-Kombi-Ticket in der Halbjahresvariante. Die Tarife für 24-Stunden-, Wochen- oder Monatskarten ändern sich nicht. Ab 1. März 2023 gibt es die Möglichkeit, ein KlimaTicket Steiermark mit Parkzusatz für die Gültigkeitsdauer für ein Jahr zu erwerben. Die von der Stadt Graz geförderten KlimaTickets Steiermark Graz können nicht mit dem Parkzusatz kombiniert werden.
Das KlimaTicket Steiermark mit Parkzusatz ist im Mobilitäts- und Vertriebscenter in der Jakoministraße 1 erhältlich und gilt in einer der P+R Anlagen (Brauquartier, Fölling oder Murpark).
Ja. Arbeitgeber:innen können den Arbeitnehmer:innen das KlimaTicket steuerfrei zur Verfügung stellen oder die entsprechenden Kosten steuerfrei ersetzen. Für weitere Informationen wird auf die Website des zuständigen Bundesministeriums für Finanzen verwiesen.
Ja, das ist möglich. Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an [email protected].
Ja.
Nein.
Ja, wenn Sie ein von der Stadt Graz gefördertes KlimaTicket Steiermark besitzen. Diese Regelung gilt auch für Besitzer:innen eines KlimaTicket Österreich, vorausgesetzt der Hauptwohnsitz liegt in Graz.
Ja, die KlimaTickets Steiermark Graz sind in allen Varianten über die GrazMobil-App erwerbbar. Im Falle einer Kontrolle sind diese nur in Kombination mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig. Fahrgäste, die außerhalb von Graz ihren Hauptwohnsitz haben, müssen das Ticket in Verkehrsmitteln mitführen.
KlimaTicket Steiermark Classic:
KlimaTicket Steiermark Übertragbar:
KlimaTicket Steiermark Jugend:
KlimaTicket Steiermark Senior:
KlimaTicket Steiermark Spezial:
Das KlimaTicket Steiermark kann einmalig oder in zwölf Monatsraten (ohne Aufschlag) bezahlt werden.
Beim Kauf des Tickets in der Variante Übertragbar sind keine Dokumente notwendig. Für alle persönlichen Tickets wird ein Foto benötigt. Wollen Sie ein ermäßigtes Ticket kaufen, bringen Sie bitte einen Altersnachweis (wie z. B. Führerschein) bzw. im Fall des Kaufs der Variante Spezial den Behindertenpass oder den Schwerkriegsbeschädigtenausweis mit.
Bei einer Kontrolle ist das KlimaTicket Steiermark Jugend, Senior oder Spezial nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis (z. B. Führerschein, e-card mit Foto, Reisepass, Behindertenpass) gültig.
Ja, es gelten dieselben Kündigungsmodalitäten wie beim KlimaTicket Österreich, also frühestens ab dem 7. Gültigkeitsmonat. Der Fahrpreis wird abzüglich der bereits in Anspruch genommenen Monate und abzüglich des Fahrpreisrückerstattungsentgelts rückerstattet. Laufende Monate werden beim KlimaTicket Steiermark erst ab dem 8. Tag als volle Monate gerechnet. Das Fahrpreisrückerstattungsentgelt beträgt ein Zwölftel des Fahrpreises.
Ausgenommen sind die KlimaTickets Steiermark Graz. Diese sind aufgrund der Förderrichtlinien nicht stornierbar.
KlimaTicket Steiermark Classic Graz (gefördert*):
KlimaTicket Steiermark Jugend Graz (gefördert*):
KlimaTicket Steiermark Senior Graz (gefördert*):
KlimaTicket Steiermark Spezial Graz (gefördert*):
276 Euro (inkl. USt)
(* = Stadt Graz; Förderung € 100,00 für Classic und € 75,00 Jugend/Senior/Spezial)
Diese Tickets sind im Mobilitäts- und Vertriebscenter der Holding Graz oder über die GrazMobil-App erhältlich. Voraussetzung ist der Hauptwohnsitz in Graz. Für den Kauf vor Ort benötigen Sie den Förderantrag KlimaTicket Steiermark Graz.
Bankeinzug und Ratenzahlung sind nicht möglich.
Beim Kauf eines KlimaTicket Steiermark Classic/Jugend/Senior/Spezial Graz im Mobilitäts- und Vertriebscenter ist der Förderantrag KlimaTicket Steiermark Graz notwendig. Für die Variante Senior Graz ist die ÖBB-Vorteilscard Senior:in NICHT notwendig. Ein Altersnachweis (z. B. Führerschein) genügt.
Bei einer Kontrolle ist das KlimaTicket Steiermark Jugend/Senior/ Spezial Graz nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis (z. B. Führerschein, e-card mit Foto, Reisepass, Behindertenpass) gültig.
Nein. Aufgrund der Förderrichtlinien sind diese KlimaTickets nicht erstattungsfähig.
Nein. Die Grazer SozialCard Mobilität bleibt weiterhin nur für Straßenbahnen und Stadtbusse mit ein- und zweistelliger Liniennummer in der Zone 101 gültig und kostet 50 Euro. Wenn Sie auch die Schloßbergbahn benützen wollen, kostet die Karte 60 Euro. Die Grazer SozialCard Mobilität ist unter Vorweis der SozialCard im Mobilitäts- und Vertriebscenter, in der Jakoministraße 1 erhältlich.
Bestehende Halbjahreskarten laufen mit dem Ende ihres Geltungszeitraums aus. Sie gelten für die Restlaufzeit in der aufgedruckten Zone (keine Umwandlung in eine KlimaTicket Steiermark). Ab 1. März 2023 werden keine Halbjahreskarten mehr angeboten.
Ab 1. März 2023 werden bestehende, nicht übertragbare Verbund-Jahreskarten für eine Tarifzone für die Restlaufzeit automatisch zum KlimaTicket Steiermark aufgewertet.
Bei Einmalzahlung oder wenn bereits alle Raten bezahlt sind, wird der zu viel bezahlte Kaufpreis der Jahreskarte rückvergütet. Bei Ratenzahlung werden die restlichen Raten angepasst. Die Rückzahlung erfolgt nach Retournierung des beilegten Kontaktformulars auf das angegebene Konto.
Bestehende übertragbare Halbjahreskarten laufen am Ende ihres Geltungszeitraums aus. Sie gelten für die Restlaufzeit in der aufgedruckten Zone (keine Umwandlung in ein KlimaTicket Steiermark). Ab 1. März 2023 werden keine Halbjahreskarten mehr angeboten.
Bei übertragbaren Jahreskarten erfolgt keine automatische Umstellung auf ein KlimaTicket Steiermark. Ab 1. März 2023 werden keine übertragbaren Jahreskarten mehr angeboten.
Bestehende KlimaTickets Steiermark werden automatisch auf das vergünstigte KlimaTicket Steiermark in derselben Kategorie (Classic, Jugend, Senior, Spezial) umgestellt.
Bei Einmalzahlung oder wenn bereits alle Raten bezahlt sind, wird der zu viel bezahlte Kaufpreis des KlimaTicket Steiermark rückvergütet. Bei Ratenzahlung werden die restlichen Raten angepasst. Die Rückzahlung erfolgt nach Retournierung des beigelegten Kontaktformulars auf das angegebene Konto bis 30. Juni 2023.
Bestehende Jahreskarten Graz, deren Gültigkeit über den 1. März 2023 hinausgehen, werden automatisch per 1. März 2023 bis zum Laufzeitende zum KlimaTicket Steiermark Classic Graz aufgewertet. Das Ticket wird im Sinne des Umweltschutzes nicht ausgetauscht. Der räumliche Geltungsbereich wird auf das Gebiet des Verkehrsverbundes Steiermark ausgeweitet.
Jahreskarten Graz-Besitzer:innen, die per 1. März 2023 entweder unter 26 Jahre bzw. über 65 Jahre sind oder mindestens 70 Prozent Behinderungsgrad aufweisen, wird die Möglichkeit eines Soft-Stornos auf Jahres-Zwölftel-Basis bei Erwerb eines neuen KlimaTicket Steiermark Jugend/Senior/Spezial Graz gegeben.
Die Berechnung erfolgt auf Basis eines Zwölftel des Ticketpreises. Laufende Monate werden erst mit dem 8. Gültigkeitstag als volle Monate gerechnet. Das Fahrpreisrückerstattungsentgelt in der Höhe von 10 Euro wird nicht eingehoben. Diese Sonderregelung gilt bis 31.12.2023.
Besitzer:innen eines KlimaTicket Steiermark Jugend/Senior/Spezial, die ihren Hauptwohnsitz in Graz haben, wird die Möglichkeit eines Soft-Stornos auf Jahres-Zwölftel-Basis bei Erwerb eines neuen KlimaTicket Steiermark Jugend/Senior/Spezial Graz gegeben.
Die Berechnung erfolgt auf Basis eines Zwölftel des Ticketpreises. Laufende Monate werden erst mit dem 8. Gültigkeitstag als volle Monate gerechnet. Das Fahrpreisrückerstattungsentgelt in der Höhe von 10 Euro wird nicht eingehoben. Diese Sonderregelung gilt bis 31.12.2023.
Sie haben Anspruch auf eine Rückzahlung. Die Rückzahlung erfolgt nach Retournierung des beigelegten Kontaktformulars auf das angegebene Konto bis 30. Juni 2023.
Bestehende Halbjahreskarten laufen mit dem Ende ihres Geltungszeitraums aus. Sie gelten für die Restlaufzeit in der aufgedruckten Zone (keine Umwandlung in eine KlimaTicket Steiermark). Ab 1. März 2023 werden keine Halbjahreskarten mehr angeboten.
Ab 1. März 2023 werden bestehende, nicht übertragbare Verbund-Jahreskarten für eine Tarifzone für die Restlaufzeit automatisch zum KlimaTicket Steiermark aufgewertet.
Die „Parkberechtigung“ bleibt jedenfalls bis zum Laufzeitende bestehen.
Es gibt folgende Möglichkeiten:
Wird im Anschluss ein neues KlimaTicket Steiermark oder Österreich gekauft, gelten diese Stornobedingungen: Die Berechnung erfolgt aus Basis eines Sechstels bei Halbjahreskarten, bei Jahreskarten auf Basis eines Zwölftels des Ticketpreises. Laufende Monate werden erst mit dem 8. Gültigkeitstag als volle Monate gerechnet. Das Fahrpreisrückerstattungsentgelt in der Höhe von 10 Euro wird nicht eingehoben. (gilt bis 31.12.2023)
Die Stornierung ist im Mobilitäts- und Vertriebscenter in der Jakoministraße 1 möglich.