Bestehende Jahreskarten Graz, deren Gültigkeit über den 1. März 2023 hinausgehen, werden automatisch per 1. März 2023 bis zum Laufzeitende zum KlimaTicket Steiermark Classic Graz aufgewertet.
Unbegrenzt mit Öffis durch die Steiermark fahren? Für Besitzer:innen einer „Jahreskarte Graz“ ist dies ab 1. März möglich. Denn ab diesem Tag wird aus der „Jahreskarte Graz“ automatisch das KlimaTicket Steiermark Classic Graz.
Der Hintergrund:
Das KlimaTicket Steiermark wird dank höherer Förderung des Bundes ab März günstiger. Für das KlimaTicket Steiermark Classic Graz (gibt es, wie die „Jahreskarte Graz“ nur für Personen mit Hauptwohnsitz Graz), welches ja von der Stadt Graz zusätzlich gefördert wird, bedeutet dies eine kräftige Preissenkung von 480 Euro auf 368 Euro. Erstmals fördert die Stadt Graz auch die “KlimaTicket Steiermark”-Varianten “Jugend Graz”, “Senior Graz”, “Spezial Graz” mit 75 Euro. Diese Varianten sind damit zum günstigen Preis von 276 Euro erhältlich.
Der Umtausch:
Bestehende Jahreskarten Graz, deren Gültigkeit über den 1. März 2023 hinausgehen, werden automatisch per 1. März 2023 bis zum Laufzeitende zum KlimaTicket Steiermark Classic Graz aufgewertet. Das Ticket wird im Sinne des Umweltschutzes nicht ausgetauscht (außer bei übertragbaren Karten).
Welche Vorteile genießen Besitzer:innen des KlimaTicket Steiermark Classic Graz?
Im PDF bzw. unterhalb finden Sie Antworten auf sämtliche Fragen rund um den Tausch.
ACHTUNG: Gültigkeit der FAQ vorbehaltlich der Beschlüsse der Gremien!
Das KlimaTicket Steiermark ist die Bundesländer-Variante des KlimaTickets Österreich. Es können alle Züge (S-Bahn, Fernverkehr), Busse und Straßenbahnen im Gebiet des Verkehrsverbundes Steiermark zum Fixpreis uneingeschränkt benutzt werden. Das Ticket ist grundsätzlich nicht übertragbar und für zwölf Monate gültig. Die Vollpreisvariante (Classic) wird es auch als übertragbares Ticket geben.
Die Stadt Graz bietet Personen mit Hauptwohnsitz in Graz eine Förderung auf das KlimaTicket Steiermark an. Es ergeben sich daher noch weitere Varianten:
Im gesamten Verbundgebiet (inkl. Schloßbergbahn in Graz) und in den Tariferweiterungsbereichen, mit Ausnahme des Tariferweiterungsbereichs nach Wien.
Der geplante Vorverkauf beginnt am 15. Februar 2023.
Ja. Das KlimaTicket Steiermark kann bis zu 30 Tage im Vorhinein gekauft werden.
Ja. Ab 1. März 2023 entfallen die Halbjahres- und Jahreskarten, die geförderte Jahreskarte Graz sowie die Studienkarte für 4 Monate. Die Tarife für Stunden-, 24-Stunden-, Wochen- oder Monatskarten ändern sich nicht.
Ja. Ab 1. März 2023 entfällt das P+R-Kombi-Ticket in der Halbjahresvariante. Die Tarife für 24-Stunden-, Wochen- oder Monatskarten ändern sich nicht. Ab 1. März 2023 gibt es die Möglichkeit, ein P+R KlimaTicket für die Gültigkeitsdauer für ein Jahr zu erwerben. Es ist eine Kombination aus KlimaTicket Steiermark (oder Österreich) und Parkanteil.
Das P+R KlimaTicket ist im Mobilitäts- und Vertriebscenter, in der Jakoministraße 1 erhältlich und gilt in einer der P+R Anlagen Brauquartier, Fölling sowie Murpark.
Ja. Arbeitgeber:innen können den Arbeitnehmer:innen das KlimaTicket steuerfrei zur Verfügung stellen oder die entsprechenden Kosten steuerfrei ersetzen. Für weitere Informationen wird auf die Website des zuständigen Bundesministeriums für Finanzen verwiesen.
Ja, das ist möglich. Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an [email protected].
Ja.
Nein.
Ja, wenn Sie ein von der Stadt Graz gefördertes KlimaTicket Steiermark besitzen. Diese Regelung gilt auch für Besitzer:innen eines KlimaTicket Österreich, vorausgesetzt der Hauptwohnsitz liegt in Graz.
Nein, derzeit gibt es noch keine App für das KlimaTicket Steiermark. Das heißt, das Ticket muss in Verkehrsmitteln mitgeführt werden.
KlimaTicket Steiermark Classic:
KlimaTicket Steiermark Übertragbar:
KlimaTicket Steiermark Jugend:
KlimaTicket Steiermark Senior:
KlimaTicket Steiermark Spezial:
Das KlimaTicket Steiermark kann einmalig oder in zwölf Monatsraten (ohne Aufschlag) bezahlt werden.
Beim Kauf des Tickets in der Variante Übertragbar sind keine Dokumente notwendig. Für alle persönlichen Tickets wird ein Foto benötigt. Wollen Sie ein ermäßigtes Ticket kaufen, bringen Sie bitte einen Altersnachweis (wie z. B. Führerschein) bzw. im Fall des Kaufs der Variante Spezial den Behindertenpass oder den Schwerkriegsbeschädigtenausweis mit.
Bei einer Kontrolle ist das KlimaTicket Steiermark Jugend, Senior oder Spezial nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis (z. B. Führerschein, e-card mit Foto, Reisepass, Behindertenpass) gültig.
Ja, es gelten dieselben Kündigungsmodalitäten wie beim KlimaTicket Österreich, also frühestens ab dem 7. Gültigkeitsmonat. Der Fahrpreis wird abzüglich der bereits in Anspruch genommenen Monate und abzüglich des Fahrpreisrückerstattungsentgelts rückerstattet. Laufende Monate werden beim KlimaTicket Steiermark erst ab dem 8. Tag als volle Monate gerechnet. Das Fahrpreisrückerstattungsentgelt beträgt ein Zwölftel des Fahrpreises.
KlimaTicket Steiermark Classic Graz (gefördert*):
KlimaTicket Steiermark Jugend Graz (gefördert*):
KlimaTicket Steiermark Senior Graz (gefördert*):
KlimaTicket Steiermark Spezial Graz (gefördert*):
276 Euro (inkl. USt)
(* = Stadt Graz; Förderung € 100,00 für Classic und € 75,00 Jugend/Senior/Spezial)
Diese Tickets sind ausschließlich im Mobilitäts- und Vertriebscenter der Holding Graz erhältlich. Voraussetzung ist der Hauptwohnsitz in Graz. Für den Kauf benötigen Sie den Förderantrag (derzeit noch in Arbeit) für das KlimaTicket Steiermark Graz.
Die KlimaTickets Steiermark Graz können nur vor Ort im Mobilitäts- und Vertriebscenter bezahlt werden. Die Zahlung ist bar, mit Bankomat- oder Kreditkarte möglich. Bankeinzug und Ratenzahlung sind nicht möglich.
Beim Kauf eines KlimaTicket Steiermark Classic/Jugend/Senior/Spezial Graz ist der Förderantrag (unterhalb) notwendig. Für die Variante Senior Graz ist die ÖBB-Vorteilscard Senior:in NICHT notwendig. Ein Altersnachweis (z. B. Führerschein) genügt.
Bei einer Kontrolle ist das KlimaTicket Steiermark Jugend/Senior/ Spezial Graz nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis (z. B. Führerschein, e-card mit Foto, Reisepass, Behindertenpass) gültig.
Nein. Aufgrund der Förderrichtlinien sind diese KlimaTickets nicht stornierbar.
Nein. Die Grazer SozialCard Mobilität bleibt weiterhin nur für Straßenbahnen und Stadtbusse mit ein- und zweistelliger Liniennummer in der Zone 101 gültig und kostet 50 Euro. Wenn Sie auch die Schloßbergbahn benützen wollen, kostet die Karte 60 Euro. Die Grazer SozialCard Mobilität ist unter Vorweis der SozialCard im Mobilitäts- und Vertriebscenter, in der Jakoministraße 1 erhältlich.
Bestehende Halbjahreskarten laufen mit dem Ende ihres Geltungszeitraums aus. Sie gelten für die Restlaufzeit in der aufgedruckten Zone (keine Umwandlung in eine KlimaTicket Steiermark). Ab 1. März 2023 werden keine Halbjahreskarten mehr angeboten.
Ab 1. März 2023 werden bestehende, nicht übertragbare Verbund-Jahreskarten für eine Tarifzone für die Restlaufzeit automatisch zum KlimaTicket Steiermark aufgewertet. Die Kund:innen werden rechtzeitig vor Einführung der neuen Tarife angeschrieben und über die Umstellung vorinformiert.
Bei Einmalzahlung oder wenn bereits alle Raten bezahlt sind, wird der zu viel bezahlte Kaufpreis der Jahreskarte rückvergütet. Bei Ratenzahlung werden die restlichen Raten angepasst. Die Rückzahlung erfolgt nach Retournierung des beilegten Kontaktformulars auf das angegebene Konto.
Bestehende übertragbare Halbjahreskarten laufen am Ende ihres Geltungszeitraums aus. Sie gelten für die Restlaufzeit in der aufgedruckten Zone (keine Umwandlung in ein KlimaTicket Steiermark). Ab 1. März 2023 werden keine Halbjahreskarten mehr angeboten.
Bei übertragbaren Jahreskarten erfolgt keine automatische Umstellung auf ein KlimaTicket Steiermark. Die Kund:innen werden rechtzeitig vor Einführung der neuen Tarife angeschrieben und über die Möglichkeiten vorinformiert. Ab 1. März 2023 werden keine übertragbaren Jahreskarten mehr angeboten.
Bestehende KlimaTickets Steiermark werden automatisch auf das vergünstigte KlimaTicket Steiermark in derselben Kategorie (Classic, Jugend, Senior, Spezial) umgestellt. Alle Kund:innen, die bereits ein KlimaTicket Steiermark besitzen, werden rechtzeitig vor Einführung der neuen Tarife angeschrieben und über die Rückzahlung der Preisdifferenz bzw. der Anpassung der Raten für die Restlaufzeit ab 1. März 2023 informiert.
Bei Einmalzahlung oder wenn bereits alle Raten bezahlt sind, wird der zu viel bezahlte Kaufpreis des KlimaTicket Steiermark rückvergütet. Bei Ratenzahlung werden die restlichen Raten angepasst. Die Rückzahlung erfolgt nach Retournierung des beilegten Kontaktformulars auf das angegebene Konto bis 30. Juni 2023.
Bestehende Jahreskarten Graz, deren Gültigkeit über den 1. März 2023 hinausgehen, werden automatisch per 1. März 2023 bis zum Laufzeitende zum KlimaTicket Steiermark Classic Graz aufgewertet. Das Ticket wird im Sinne des Umweltschutzes nicht ausgetauscht. Der räumliche Geltungsbereich wird auf das Gebiet des Verkehrsverbundes Steiermark ausgeweitet.
Jahreskarten Graz-Besitzer:innen, die per 1. März 2023 entweder unter 26 Jahre bzw. über 65 Jahre sind oder mindestens 70 Prozent Behinderungsgrad aufweisen, wird die Möglichkeit eines Soft-Stornos auf Jahres-Zwölftel-Basis bei Erwerb eines neuen KlimaTicket Steiermark Jugend/Senior/Spezial Graz gegeben.
Die Berechnung erfolgt auf Basis eines Zwölftel des Ticketpreises. Laufende Monate werden erst mit dem 8. Gültigkeitstag als volle Monate gerechnet. Das Fahrpreisrückerstattungsentgelt in der Höhe von 10 Euro wird nicht eingehoben. Diese Sonderregelung gilt bis 31.12.2023.
Besitzer:innen eines KlimaTicket Steiermark Jugend/Senior/Spezial, die ihren Hauptwohnsitz in Graz haben, wird die Möglichkeit eines Soft-Stornos auf Jahres-Zwölftel-Basis bei Erwerb eines neuen KlimaTicket Steiermark Jugend/Senior/Spezial Graz gegeben.
Die Berechnung erfolgt auf Basis eines Zwölftel des Ticketpreises. Laufende Monate werden erst mit dem 8. Gültigkeitstag als volle Monate gerechnet. Das Fahrpreisrückerstattungsentgelt in der Höhe von 10 Euro wird nicht eingehoben. Diese Sonderregelung gilt bis 31.12.2023.
Alle Kund:innen, die bereits ein von der Stadt Graz gefördertes KlimaTicket Steiermark besitzen, werden rechtzeitig vor Einführung der neuen Tarife angeschrieben und über die Rückzahlung der Preisdifferenz informiert. Die Rückzahlung erfolgt nach Retournierung des beigelegten Kontaktformulars auf das angegebene Konto bis 30. Juni 2023.
Bestehende Halbjahreskarten laufen mit dem Ende ihres Geltungszeitraums aus. Sie gelten für die Restlaufzeit in der aufgedruckte Zone (keine Umwandlung in eine KlimaTicket Steiermark). Ab 1. März 2023 werden keine Halbjahreskarten mehr angeboten.
Ab 1. März 2023 werden bestehende, nicht übertragbare Verbund-Jahreskarten für eine Tarifzone für die Restlaufzeit automatisch zum KlimaTicket Steiermark aufgewertet. Die Kund:innen werden rechtzeitig vor Einführung der neuen Tarife angeschrieben und über die Umstellung vorinformiert.
Die „Parkberechtigung“ bleibt jedenfalls bis zum Laufzeitende bestehen.
Es gibt folgende Möglichkeiten:
Wird im Anschluss ein neues KlimaTicket Steiermark oder Österreich gekauft, gelten diese Stornobedingungen: Die Berechnung erfolgt aus Basis eines Sechstels bei Halbjahreskarten, bei Jahreskarten auf Basis eines Zwölftels des Ticketpreises. Laufende Monate werden erst mit dem 8. Gültigkeitstag als volle Monate gerechnet. Das Fahrpreisrückerstattungsentgelt in der Höhe von 10 Euro wird nicht eingehoben. (gilt bis 31.12.2023)
Die Stornierung ist im Mobilitäts- und Vertriebscenter in der Jakoministraße 1 möglich.