Was gilt als Jobticket?
Als Jobticket bezeichnet man, bezogen auf das steirische Tarifsystem, alle
innerhalb des Steirischen Verkehrsverbundes. Das heißt: Das Jobticket kann von Zone 1 bis Zone 22 je nach Wunsch des Kunden das gesamte Verbundgebiet umfassen.
Alternativ dazu haben Unternehmen auch die Möglichkeit, einen Teilbetrag der Jobticket-Kosten zu übernehmen. Der Restbetrag ist dann von den MitarbeiterInnen selbst zu bezahlen. Die Absetzbarkeit als Betriebsausgabe für das Unternehmen sowie die Steuerbefreiung des Sachbezugs für die MitarbeiterInnen gilt dann für den Anteil, den das Unternehmen bezahlt.
Vorteile für MitarbeiterInnen:
Ihre MitarbeiterInnen
Vorteile für Unternehmen:
Zusatzbenefits:
Zusätzlich können wir Ihnen auf Wunsch noch weitere Benefits anbieten:
Seit wir das Jobticket anbieten, konnten wir zahlreiche Unternehmen in und um Graz davon überzeugen, für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Jobtickets zu kaufen und damit in deren Motivation und in eine bessere Luftqualität zu investieren.
UnternehmerInnen:
Unsere Vertriebsmitarbeiterinnen freuen sich auf ein persönliches Beratungsgespräch mit Ihnen und erstellen gerne ein maßgeschneidertes Angebot. Sie erreichen uns unter Tel. +43 316 887-4261 oder per E-Mail unter [email protected]
MitarbeiterInnen eines Unternehmens:
Sprechen Sie mit Ihrer Chefin oder ihrem Chef und verweisen Sie auf o. a. Kontaktdaten.
Wichtige Zusatzinfo:
Können Jobtickets im Rahmen der allgemeinen Tarifbestimmungen storniert werden?
Jobtickets können wie alle Zeitkarten (ausgenommen „Jahreskarte Graz“) im Mobilitäts- und Vertriebscenter auch vor Ablauf der Gültigkeitsdauer storniert werden. In diesem Fall erfolgt eine anteilige Rückverrechnung. Aus technischen Gründen ist eine individuelle Information durch die Graz Linien an den Arbeitgeber darüber nicht möglich. Wir empfehlen daher für diesen Fall eine interne Informationspflicht durch den Arbeitnehmer vorzusehen.